V Vorwort
Die Vertikal-GVO ist am 1. Juni 2018 achtzehn Jahre alt und damit in analoger Anwendung des § 2 BGB erwachsen geworden. Nicht nur dieser Umstand, sondern auch die Tatsache, dass nationale Kartellbehörden mittlerweile Spaß an der Vertikal-GVO gefunden haben, ließ eine Neuauflage unseres Kommentars angezeigt erscheinen. Die Entscheidungspraxis ist möglichst umfassend eingearbeitet, die Literatur aber nur selektiv ausgewertet. Der Kommentar steht wie seit der 1. Auflage 2001 unter dem Motto: „Von der Praxis für die Praxis.“
Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen in unserer Kartellrechts-Kanzlei Commeo für ihre Unterstützung des vorliegenden Projekts.
Frankfurt am Main, im Oktober 2018
Die Verfasser