V Vorwort
Nachdem der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) vom 19.7.2016, das zum 1.1.2018 in Kraft getretenist, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Investmentsteuerrecht grundlegend geändert hat, war es an der Zeit, der zum Jahresende 2014 erschienenen ersten Auflage desKommentars eine zweite Auflage folgen zu lassen. Das war nicht zuletzt deshalb unabdingbar, weil die Gesetzesänderung sich nicht auf eine bloße Nachbesserung des Bisherigen beschränkt hat, sondern weil damit ein so gravierender Systemwechsel verbunden ist, dassHerausgebern und Autoren keine Wahl blieb, als sich noch einmal grundsätzlich und umfassend mit der Systematik des deutschen Investmentsteuerrechts auseinanderzusetzen.Das Ergebnis der Bemühungen von 31 Autoren aus Wissenschaft, Verwaltung, Rechtsprechung und Beratung liegt dem Leser hiermit vor und wird ihm hoffentlich eine gleichermaßen praxisnahe wie kritische und tiefschürfende Unterstützung bei allen einschlägigen Problemen bieten.
Wirft man einen Blick auf die Neuregelung, so ist festzustellen, dass es vom ersten Berichtsentwurf der damaligen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Ende 2011 bis zur endgültigenVerabschiedung der neuen Fassung und zu deren Inkrafttreten zum 1.1.2018 ca. sechs Jahregedauert hat, bis man sich auf eine neue gesetzliche Regelung geeinigt hat. Ob man derheftig umkämpften Neufassung mit den Worten „Gut Ding will Weile haben“ oder „Waslange währt, wird gut“, beipflichten will, mag der geneigte Leser selbst entscheiden. Festzuhalten ist jedenfalls, dass der Gesetzgeber mit der Gesetzesänderung u.a. versucht hat,europarechtliche Risiken zu beseitigen, die Gestaltungsanfälligkeit der bisherigen Regelungen zu reduzieren und den Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen aufSeiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie den Kontrollaufwand der Verwaltungandererseits deutlich zu verringern und die Besteuerung zu vereinfachen. Ob das in vollemUmfang gelungen ist und ob sich die Neuregelung im internationalen Steuerwettbewerbbehaupten kann – immerhin scheint es nach heutiger Erkenntnis deutlich mehr Anbieter anden Fondsstandort Luxemburg zu ziehen als bisher – bleibt abzuwarten. Die Zukunft wirdauch zeigen, wie sich der Systemwechsel, die Abkehr vom sog. eingeschränkten Transparenzprinzip, der bisherigen Leitidee des Gesetzes, hin zu einem „intransparenten“ Besteuerungssystem für Publikumsfonds, welches auf der getrennten Besteuerung von Fonds undAnleger beruht und zu einer Sonderregelung für Spezial-Investmentfonds, die im Wesentlichen das bisher geltende semi-transparente Besteuerungssystem fortführt, bewährt. AlsRechtsanwender stellt sich naturgemäß auch die Frage, wie es um die Qualität einer gesetzlichen Neuregelung bestellt ist, wenn diese sogleich diverser umfangreicher BMF-Schreiben bedarf, damit das „neue Recht“ für die Praxis einigermaßen handhabbar wird. Herausgeber und Autoren haben sich jedenfalls bemüht, sämtliche nach Inkrafttreten dergesetzlichen Neuregelung ergangenen BMF-Schreiben umfassend auszuwerten (auch derBMF-Entwurf vom 16.6.2020, das sog. Verbändeschreiben, ist erfasst) und deren Aussagenfür den Rechtsanwender praxisgerecht und kritisch einzuordnen. Damit haben bei der Neuauflage Schrifttum, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bis zum 30.7.2020 Berücksichtigung gefunden.
Wie schon die erste Auflage des Werkes soll auch die Neuauflage von ihrem Anspruch herdie wissenschaftliche Diskussion des deutschen Investmentsteuerrechts federführend be
Die Herausgeber danken dem Verlag und allen Mitarbeitern für die kompetente und jederzeit hilfreiche Unterstützung. Besonderer Dank gilt Frau Assessor iur. Tanja Brücker, ohnederen unermüdlichen Einsatz die Fertigstellung der Neuauflage kaum denkbar gewesenwäre.
Dank auch allen Autoren, die zwar naturgemäß aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mitden von ihnen behandelten Themen vertraut sind, die aber alle viel Freizeit opfern mussten,um die richtige Mischung aus Theorie und Praxis für ihre Beiträge zu finden. Wir sindüberzeugt, dass das gelungen ist.
Für Rückfrage, Anregungen, Hinweise, Ergänzungen sowie auch für kritische Anmerkungen sind wir stets dankbar.
München, Frankfurt am Main im August 2020 | Joachim Moritz Dr. Thomas A. Jesch Dr. Alexander Mann |