V Vorwort
Dieses Buch, das nunmehr in fünfter Auflage erscheint, behandelt Lizenzgebühren hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte, Marken, Know-how und Urheberrechte (z.B. Computerprogramme).
RA Dr. Michael Groß stellt wieder Berechnungsmodelle, Erfahrungswerte sowie Vertragsklauseln am Beispiel von Deutschland, USA und Japan vor. Aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung und der gleichzeitig ständig, insbesondere international steigenden Anzahl von Patentverletzungsstreitigkeiten nicht nur aber auch bei standardessentiellen Patenten (SEP) hat die auch von der Europäischen Kommission in den sogenannten Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit (Rn. 290f., 2011/C 11/01) empfohlene alternative Streitschlichtung (z.B. Sachverständigengutachten, Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit) neben den staatlichen Gerichten erheblich mehr Zuspruch erlangt. Die Kommission empfiehlt hier zunehmend die Mediation als zeit- und geldsparende Variante. Aus diesen Gründen wurde ein neuer Abschnitt „FRAND-Lizenzgebühren (Tool Box)“ eingefügt.
StB Prof. Dr. Günther Strunk gibt einen Überblick über die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung von Lizenzen und den zugrundeliegenden Vermögensgegenstanden. Zudem stellt er auf nationaler Ebene die Behandlung von Lizenzen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht, im Gewerbesteuerrecht, im Umsatzsteuerrecht sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht dar. Daneben zeigt er auf, wie Lizenzen im internationalen Steuerrecht behandelt werden, widmet sich insbesondere den Verrechnungspreisen bei der grenzüberschreitenden Lizenzierung immaterieller Wirtschaftsgüter und untersucht die steuerlichen Risiken von Software-Überlassungsverträgen. Darüber hinaus zeigt er die abkommensrechtlichen Besonderheiten bei solchen Transaktionen auf und zeigt insbesondere die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen unternehmerischen Einkünften im Sinne des Art. 7 auf der einen Seite und Royalties gem. Art. 12 OECD-MA auf der anderen Seite. Gegenüber der vorherigen Auflage werden insbesondere die immer wichtiger werdenden Lizenzverträge behandelt, die in der Cloud angesiedelt sind.
München, im Februar 2021 | Dr. Michael Groß Prof. Dr. Günther Strunk |