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Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht (2016), S. VII, VIII 
Vorwort 
Jörg Binding, Knut Benjamin Pißler 

VII Vorwort

Der in 2015 erschienene erste Band des Handbuches „Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht“ ist vom Fachpublikum freundlich aufgenommen worden und hat bereits einige wohlwollende Rezensionen erhalten. Natürlich konnte den Lesern nicht entgehen, dass im ersten Band (wie auch im Geleitwort des ersten Bandes von Herrn Professor Jürgen Basedow treffend angemerkt) zwar die „zentralen Gebiete des chinesischen Zivilrechts“ und die „Kernbereiche des privaten Wirtschaftsrechts“ erläutert werden, das Wirtschaftsrecht in seiner vollen Bandbreite jedoch einem weiteren Werk vorbehalten ist. Dieses Werk liegt nun mit dem zweiten Band vor, von dem wir hoffen, dass auch er auf Interesse stößt.

Wie schon beim ersten Band war es das Anliegen der Herausgeber, sowohl dem Praktiker einen ersten und zugleich fundierten Einstieg in das chinesische Recht zu ermöglichen, als auch dem an einer Vertiefung seiner Kenntnisse interessierten Wissenschaftler weiterführende aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Daher wurden in dem Handbuch für Nachweise in chinesischer Literatur und Rechtsprechung die chinesischen Schriftzeichen verwendet, die unentbehrlich sind und ein Auffinden der Quellen für Leser mit Chinesischkenntnissen erst ermöglichen. Bei den Nachweisen für Rechtsakte haben wir uns bemüht, auch immer eine Papierquelle in einem der chinesischen Amtsblätter (des Staatsrates, des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses oder des Obersten Volksgerichts) anzugeben, die selbst natürlich inzwischen auch im Internet im Volltext einsehbar sind. Nur wenn ein Rechtsakt in einem Amtsblatt nicht abgedruckt ist, wird in den Beiträgen eine Fundstelle im Internet angegeben. Soweit vorhanden, erfolgt außerdem ein Hinweis auf deutsche oder englische Übersetzungen zitierter Rechtsakte. Dabei ist zu erwähnen, dass insbesondere die Datenbanken der Peking Universität (Chinalawinfo) und von LexisNexis zumindest im Hinblick auf die wesentlichsten Rechtsakte englische Übersetzungen anbieten. Für deutsche Übersetzungen wurde auf die Zeitschrift für Chinesisches Recht (seit 2015 im Open Journal System: www.zchinr.de) und die von Frank Münzel herausgegebene Sammlung „Chinas Recht“ (unter www.chinas-recht.de) zurückgegriffen, die weiterhin den Goldstandard deutscher Übersetzungen chinesischer Rechtakte bildet.

Ein herzlicher Dank gebührt wiederum den Autoren dieses zweiten Bandes, die als ausgewiesene Experten in den jeweiligen Rechtsgebieten durch ihre Mitarbeit an diesem Werk einen großen Beitrag zum Verständnis des chinesischen Wirtschaftsrechts leisten.

Das Buch wäre ohne die Mitwirkung vieler engagierter Beteiligter nicht möglich gewesen. Dank gebührt insbesondere den Mitarbeitern im China-Referat des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg: namentlich Herrn Nils Klages, Herrn Benjamin Groth und Herrn Deqian Chen. Dem Verlag Fachmedien Recht und Wirtschaft ist zu danken für die Flexi VIII bilität, die Erledigung der mühevollen Arbeiten beim Lektorat der Manuskripte und die Erstellung des Satzes.

Die Beiträge sind durchweg auf dem Stand vom Februar 2016; teilweise konnten Änderungen noch bis Ende Juni 2016 berücksichtigt werden.

Für Korrekturanregungen oder Verbesserungsvorschläge sind die Herausgeber jederzeit dankbar.

Jörg Binding Knut Benjamin Pißler
 
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