V Vorwort
Die Innovationssprünge in der realen Welt sind mannigfaltig und es ist eine Binse, dass der rechtliche Rahmen neuer Geschäftsmodelle, Technologien und Produkte nicht immer vollständig und perfekt ist, manchmal schlicht gar nicht existiert und wir die Geburtsstunde neuer Rechtsgebiete live erleben.
Aus dieser Situation ist 2018 die erste Auflage des Future Law erschienen, mit der klaren Zielsetzung, reale Phänomene und deren rechtlichen Rahmen darzustellen. Alles in dem sicheren Bewusstsein, gerade kein Lehrbuch oder Rechtshandbuch entwickeln zu können, in dem fertige Lösungen für Rechtsanwender*innen oder Praktiker*innen enthalten sind.
Vielmehr ging und geht es darum, die unfertigen, evolvierenden Bereiche des Rechts darzustellen, offene Fragen deutlich zu machen und in der nötigen Demut, wo möglich, Empfehlungen oder Lösungen vorzuschlagen – ebenso umgekehrt auf solche zu verzichten, wenn schlicht keine sinnvolle 100 %-Lösung erkennbar ist.
Mit dem Ablauf von nunmehr weiteren vier Jahren hoher Innovationen in allen Bereichen des Wirtschaftslebens hat die Neuauflage ihren Inhalt deutlich erweitern müssen und wollen. Phänomene wie der autonome öPNV, Gestaltungen wie die im Kunstmarkt explosionsartig verbreiteten NFT oder auch die Verbreitung von Systemen künstlicher Intelligenz haben dazu geführt, dass meine Kolleginnen und Kollegen ein erheblich breiteres Spektrum rechtlicher Themen aufgreifen und mit dem Weltraumrecht sogar in einen extraterrestrischen Bereich wechseln konnten.
Future Law möchte Diskussions- und Sachstände darstellen, unterschiedliche Meinungen explizit zulassen, ohne sie aufzulösen – das Buch ist als Basis eines Diskurses gedacht, nicht als dessen Abschluss.
In diesem Sinne bitte ich die geschätzten Leserinnen und Leser um jederzeit gerne genommenes kritisches Feedback, in dem Wunsch, in der dritten Auflage noch mehr Themen und Tiefe entwickeln zu können und in eine fachliche Diskussion zu kommen, die der Entwicklung des Rechts förderlich sein kann.
Dieses Buch wäre ohne die tatkräftige und geduldige Unterstützung der Menschen im DFV nicht möglich gewesen. Ihnen allen gebührt ebenso mein Dank wie meinen Kolleginnen und Kollegen, die Future Law mit ihren Beiträgen bereichert haben.
Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und freue mich auf konstruktive Rückmeldungen.
Berlin, im Juli 2022 | Philipp Reusch |