V Vorwort
Schadensersatzklagen gehören in Deutschland zu den dynamischsten Themen des Kartellrechts. Etwa dreieinhalb Jahre sind vergangen, seit wir das Vorwort zur ersten Auflage schrieben. Seitdem hat sich viel getan. Der Bundesgerichtshof erließ die grundlegenden Entscheidungen Grauzementkartell II, Schienenkartell I bis V und zuletzt LKW-Kartell. Insbesondere der seit Herbst 2019 neu eingerichtete ständige Kartellsenat versah die Entscheidungen mit „Segelanweisungen“, die dem kartellrechtlichen Schadensersatzrecht Struktur verleihen. Auch der Gerichtshof der Europäischen Union prägt die private Kartellrechtsdurchsetzung weiter mit Entscheidungen wie u.a. Otis, Skanska, Cogeco und Tibor-Trans. Der deutsche Gesetzgeber ist ebenfalls nicht untätig geblieben und hat nach den großen Änderungen der 9. Novelle mit der 10. GWB-Novelle in Teilbereichen der privaten Rechtsdurchsetzung nachjustiert.
Angesichts dieser Entwicklungen und der sehr erfreulichen Aufnahme der ersten Auflage haben wir uns entschlossen, eine zweite, deutlich erweiterte Auflage des Handbuchs zu verfassen. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Kartellsenats seit der Schienenkartell II-Entscheidung haben wir die Struktur angepasst und stellen die Tatbestandsvoraussetzungen des Schadensersatzanspruchs in zwei getrennten Kapiteln dar: Die Haftung dem Grunde nach (Kapitel H) und die Haftung der Höhe nach (Kapitel I). Die Amtshaftungsklage der BayWA gegen das Bundeskartellamt hat uns zudem bewogen, das Kapitel Amtshaftung und Kartellrecht (Kapitel O) aufzunehmen. Als Autor dieses Kapitels zeichnet sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Rohlfing verantwortlich. Des Weiteren konnten wir den Vorsitzenden Richter der Kartellkammer am Landgericht Dortmund, Dr. Gerhard Klumpe sowie Rechtsanwalt Dr. Thomas Thiede als weitere Autoren gewinnen. Sie haben die Neugliederung des Kapitels I begleitet und verantworten nun dort zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Sascha Dethof die Ausführungen zur Kartellbefangenheit. Dr. Niklas Brüggemann unterstützt Dr. Sung-Kyung Yi schließlich beim Kapitel Rechtswidrigkeit und Verschulden.
Wir haben versucht, auch in der zweiten Auflage unserem praxisorientierten Ansatz treu zu bleiben und das Buch weder aus Klägersicht noch aus Beklagtensicht „einzufärben“. Fast alle Verfasser sind auf beiden Seiten des Rubrums tätig. Zudem finden sich unter den Autoren nicht nur Anwälte, sondern auch spezialisierte Unternehmensjuristen, Richter und Ökonomen.
Wir sind überzeugt, dass die Entwicklung der kartellrechtlichen Schadensersatzklagen noch nicht an ihr Ende gelangt ist. Wir rechnen mit weiteren Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Die Bedeutung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird infolge der umgesetzten Schadensersatzrichtlinie
Die Bearbeitung befindet sich auf dem Stand von Januar 2021.
Für Hinweise, Anregungen und Kritik sind wir dankbar.
Hamburg und Frankfurt, im Januar 2021 | Fabian Stancke |
Georg Weidenbach | |
Rüdiger Lahme |