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Chinesisches Zivil- und Wirtschaftsrecht (2016), Vorwort 
Vorwort 
Knut Benjamin Pißler, Jörg Binding 

Vorwort

Vor fast genau 100 Jahren wurden acht Hefte (1911 bis 1913) einer „Deutsch-chinesischen Rechtszeitung“ von der Abteilung für Rechts- und Staatswissenschaften der Deutsch-Chinesischen Hochschule Tsingtau herausgegeben. Einerseits wird Tsingtau (in der heute üblichen Pinyin-Umschrift: Qingdao, Provinz Shandong) in China noch heute gerne als ehemalige deutsche Musterkolonie (1898– 1914) präsentiert. Anderseits gibt die damalige Gründung einer Rechtsabteilung an der Hochschule in Tsingtau und das Erscheinen dieser Zeitschrift Zeugnis ab von den langjährigen und engen Beziehungen zwischen chinesischen und deutschen Juristen. Das Interesse chinesischer Juristen am deutschen Recht hält seit dieser Zeit an.

Die Verbindung mit Deutschland zeigt sich gerade beim Wandel im Rechtswesen der Volksrepublik China, der sich mit der Einführung der Politik der Reform und Öffnung nach 1978 vollzogen hat. Mit Nachdruck versucht China, sich eine neue Rechtsordnung zu geben, die den Erfordernissen einer modernen Wirtschaft entspricht. Bereitwillig wird dabei auf die Erfahrungen ausländischer Rechtsordnungen zurückgegriffen. Dass gerade das deutsche Recht oftmals als Vorbild für die Schaffung eigener Gesetze genommen wird, ist auch durch den hohen Grad der Systematisierung des deutschen Rechts zu erklären, die eine Rezeption vereinfacht.

Dieser Öffnung der Volksrepublik China steht ein wachsendes Interesse deutscher Juristen an der sich wandelnden chinesischen Rechtsordnung gegenüber. Das belegt bereits ein Blick auf die beeindruckende Zahl der deutschsprachigen Publikationen zum chinesischen Recht. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die „Zeitschrift für Chinesisches Recht“, die seit über 20 Jahren erscheint und sich seit 2015 im Open Journal System in einem neuen und zeitgemäßen Gewand präsentiert (www.ZChinR.de).

Gleichwohl fehlte eine aktuelle systematische Gesamtdarstellung des chinesischen Zivil- und Wirtschaftsrechts als Grundlegung in deutscher Sprache, um einen Einstieg in diese vielschichtige und spannende Rechtsordnung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist Ziel der Herausgeber, eine umfassende Analyse der zentralen Gebiete des chinesischen Zivilrechts einschließlich des internationalen Privatrechts vorzulegen und dabei mit bewährter wissenschaftlicher Methodik des deutschen Rechts den chinesischen Rechtsdiskurs aufzuarbeiten und systematisch darzustellen.

Zugleich war den Herausgebern ein Anliegen, ein Werk mit klarer Orientierung auf die Rechtspraxis zu schaffen. Die einzelnen Kapitel dieses Buches wurden daher von chinesisch-deutschen Autorenteams verfasst, die mehrjährige Erfahrungen in der Forschung und/oder Praxis zum chinesischen Recht mitbringen. Als systematische Grundlegung und praktischer Leitfaden richtet sich das Werk sowohl an deutsche Unternehmen und Wirtschaftskanzleien, die auf dem chinesischen Markt aktiv sind oder verstärkt Fuß fassen wollen, als auch an Studenten und Wissenschaftler der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Das Handbuch kann natürlich eine Beratung vor Ort ebenso wenig ersetzen wie die für ein vertieftes Studium unerlässliche Lektüre der chinesischen Originalquellen. Auf die Quellen wird deswegen durchgängig in einer Form verwiesen, die es dem Leser mit Chinesischkenntnissen ermöglicht, diese problemlos zu finden.

Herzlicher Dank gebührt den Autoren des Werkes, die als namenhafte Rechtswissenschaftler oder erfahrene Praktiker in den jeweiligen Rechtsgebieten ihren Beitrag zu dieser umfassenden Darstellung des chinesischen Zivilrechts geleistet haben.

Die Fertigstellung dieses Handbuchs wäre ohne die Mitwirkung vieler engagierter Beteiligter nicht möglich gewesen. Dank gebührt insbesondere den Mitarbeitern des „Deutsch-chinesischen Programms Rechtskooperation“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Beijing, die in unterschiedlicher Weise zur Realisierung beigetragen haben. Namentlich ist ihnen für die Erstellung des Abkürzungsverzeichnisses herzlich zu danken.

Die Beiträge sind durchweg auf dem Stand vom 1. Januar 2015, bei einigen konnten sämtliche Änderungen bis Mai 2015 berücksichtigt werden.

Für Korrekturanregungen oder Verbesserungsvorschläge zu diesem Werk sind die Herausgeber jederzeit dankbar.

Jörg Binding

Knut Benjamin Pißler

Lan Xu

 
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