V Vorwort des Vorstands
Zum zehnjährigen Jubiläum der DKS wurde erstmals ein Handbuch aufgelegt, um festzuhalten, welche Aktivitäten die DKS in den ersten zehn Jahren ihres Bestehens unternommen hat und welche Muster speziell im Bereich Restrukturierung und Sanierung erstellt worden waren. Beteiligt waren dabei hauptsächlich die aus Bankvertretern, Kanzleivertretern und Beratern bestehenden DKS-Mitglieder, die den deutschen Kreditmarkt repräsentativ abbilden. Sehr erfreulich ist, dass diese Muster auch in der Praxis angekommen sind, sodass in einigen Verfahren von DKS-Mitgliedern entsprechende Muster zur Grundlage der Vertragsverhandlungen gemacht worden sind. Damit konnte der wesentliche Satzungszweck der DKS, nämlich die Erstellung von Mustern und Standards für den deutschen Kreditmarkt, erreicht werden.
Einen zunehmenden Raum bei der DKS-Arbeit nehmen die EU- und EBA-Regularien ein. Was in Brüssel an Richtlinien entworfen wird, muss in nationales Recht umgesetzt werden. Das seit dem Jahr 2021 geltende Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) ist dabei nur ein Beispiel. Die DKS-Mitglieder sind vielfach in europäischen und nationalen Gremien vertreten, sodass die DKS-Mitglieder regelmäßig frühzeitig über Entwicklungen informiert werden und auch entsprechende Entwürfe zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn dann über DKS-Arbeitsgruppen oder Workshops eine abgestimmte Meinung herausgearbeitet wurde, kann diese auch in Brüssel oder Berlin vorgestellt werden. Wenn man an die aktuellen Themen der Digitalisierung, wie bspw. Blockchain/DLT-Themen, elektronische Wertpapiere oder die Tokenisierung sowie die Anforderungen durch die EU-Taxonomie bzw. ESG Reporting und Rating denkt, werden der DKS die Themen nicht ausgehen. Vielfach kann die Umsetzung dieser Themen nur über die Entwicklung allgemeingültiger Standards erfolgen.
Überhaupt ist die DKS als neutrale Plattform für Kooperationen offen. So konnten bei der Umsetzung der EU-Kreditdienstleister-Richtlinie in nationales Recht verbandsübergreifend in Kooperation mit der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing und dem Bundesverband deutscher Inkassounternehmen Muster für den NPL-Investoren- und Kreditdienstleisterbereich entwickelt werden. Als Nicht-Lobbyverband gelingt dabei auch eine einfachere Ansprache der Ministerien oder Aufsichtsbehörden, wie bspw. der BaFin beim Kreditzweitmarktgesetz. Aber die Verbindungen bestehen auch zu den Bankverbänden, in denen DKS-Mitglieder Mitglied sind und aus deren Arbeit berichten. An den DKS-Veranstaltungen nehmen daher regelmäßig auch Teilnehmer aus den Bankengruppen der Sparkassen, der Volks- und Raiffeisenbanken oder Privatbanken teil.
Das vorliegende Handbuch veranschaulicht die Bandbreite der Themen, die die DKS in den letzten Jahren bearbeitet hat. Als neutrale Plattform gelang es, eine Vielzahl von namhaften Referenten für die DKS-Workshops und Webinare als Referenten zu gewinnen. Zudem kooperiert die DKS mit anderen spezialisierten Verbänden aus dem Kreditmarkt. Die Arbeit der DKS hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und ist damit zu einer festen Größe im deutschen Kreditmarkt geworden.
Nach dem Handbuch Teil 1 aus dem Jahr 2021 liegt nun bereits der Teil 2 vor. Da es darin um neue Themen und neu entwickelte Muster geht, gibt es nur einen Teil 2 und nicht eine 2. Auflage zum Teil 1. So wird sich die Reihe der Handbuch-Veröffentlichungen auch fortsetzen. Sehr herzlich gedankt wird den zahlreichen Autoren. Für Anmerkungen, Kritik oder Anregungen stehen die Herausgeber und Autoren zur Verfügung. Natürlich auch für einen fachlichen Austausch zu den dargestellten Themenbereichen.
Frankfurt am Main im Juni 2024 | Der Vorstand |
Prof. Dr. Christoph Schalast, Schalast Law Tax | |
Jens-Georg Nawrath, Alvarez & Marsal | |
Dr. Jörg Keibel, Schalast Law Tax | |
André Barth, KUCERA | |
Lars Löffelholz, Commerzbank | |
Claus Radünz, LBBW |