Vorwort
Seit Erscheinen der 4. Auflage dieses Buches sind schon wieder fast vier Jahre vergangen. Der Gründer des Werkes, Dr. Wolfram Küstner, ist leider am 16.11.2013 verstorben. Mit ihm ist einer der ganz Großen des Vertriebsrechts von uns gegangen. Graf von Westphalen hat ihn vor Jahren zu Recht „Doyen des Handelsvertreterrechts“ genannt. Ihm zu Ehren sei das Vorwort der Vorauflage hier noch einmal abgedruckt.
In Zukunft werden die Herren Dr. Riemer und Dr. Schürr das Gesamtwerk als Herausgeber betreuen, ich selbst ziehe mich langsam aus Altersgründen zurück. Daher will ich es hier kurz fassen:
Diese Neuauflage dient wieder dem eigentlichen Kern des Vertriebsrechts, dem Handelsvertreterrecht, das allein in den §§ 84–92c HGB kodifiziert ist. Das Recht der übrigen Vertriebsmittler, wie etwa der Vertragshändler und Franchisenehmer, bei denen diese Bestimmungen teilweise analog angewendet werden, ist nur am Rande berücksichtigt worden. Insoweit wird auf den Band 3 des Gesamtwerkes verwiesen.
Der neue Band 1 enthält – wie immer – die neuesten Entwicklungen im Bereich der Rechtsprechung und Literatur. Er steht auf dem Stand von Herbst 2015. Insbesondere sind die neuen höchstrichterlichen Entscheidungen über die Unternehmerpflicht zur Überlassung von Unterlagen – z.B. der Software –, zur Abdingbarkeit der Vorschriften über die Provisionsansprüche und über die Kontrollrechte, den Ausgleichsanspruch und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot eingearbeitet worden.
Mein Dank gilt wieder dem Verlag, insbesondere Frau Brücker, für die Geduld und Mühe der umfangreichen Nachbearbeitung der Manuskripte. Ferner danke ich den neuen Mit-Herausgebern und allen anderen Co-Autoren und – last not least – erneut meiner nimmermüden und aufmerksamen Sekretärin, Frau Dienstl.
Nürnberg, im November 2015 |
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| K.-H. Thume |