V Vorwort
Bei aller Kritik, die der Deutsche Corporate Governance Kodex und seine Wirkungsweise über die Entsprechenserklärung des § 161 AktG im Laufe der nunmehr dreizehn Jahre seines Bestehens erfahren haben, ist doch festzustellen, dass dieses „halbfreiwillige“ Regelungswerk seit etlichen Jahren in der deutschen Unternehmensrealität angekommen ist. Schon die Entsprechensquote von über 80%, bezogen sowohl auf die börsennotierten Gesellschaften als auch auf die einzelnen Kodexempfehlungen, belegt das.
Auch ist festzustellen, dass sich seit Einführung des Kodexes bei Geschäftsleitern, Aufsichtsorganen, Aktionären und anderen Stakeholdern das Bewusstsein für den Wert einer guten Corporate Governance gewandelt hat: Ein Unternehmen, das neben den gesetzlichen Anforderungen auch die „Spielregeln“ des Corporate Governance Kodex einhält, wird am Markt mittel- und langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreicher bestehen – auch wenn es hierzu selbstverständlich keine nachvollziehbaren empirischen Untersuchungen gibt.
Kritisch ist am ehesten die Vorreiterfunktion des Kodexes bei immer neuen Regulierungsmaßnahmen des Gesetzgebers zu sehen: Kodexbestimmungen, die vermeintlich nicht hinreichend auf die Akzeptanz durch die Unternehmen stießen, hat der Gesetzgeber als Reaktion zum Gesetz werden lassen. Da dies namentlich in Bezug auf die Vorstandsvergütung und ihre Offenlegung sowie die Diversity in Vorstand und Aufsichtsrat geradezu regelmäßig geschah und noch geschieht, ist zunehmend der Eindruck entstanden, dass der Kodex bisweilen als „Testballon“ für ohnehin geplante gesetzliche Regelungen fungiert.
Diese Kritik ändert nichts daran, dass der Kodex über § 161 AktG Einzug in das geltende Aktienrecht gehalten hat und der BGH bereits Entlastungsbeschlüsse wegen fehlerhafter Anwendung dieses Regelungswerks kassiert hat. Aus diesem Grund muss der Kodex wie eine Rechtsnorm ausgelegt und angewandt werden. Dabei steckt bekanntlich der Teufel im Detail und Schwierigkeiten treten zumeist erst in der praktischen Handhabung der einzelnen Regelungen im täglichen Geschäft auf.
Der vorliegende Kommentar wendet sich daher in erster Linie an den Praktiker. Er ist als Werk des Beraters außerhalb des Unternehmens, für den Rechtsanwender im Unternehmen oder für den anwaltlichen Berater
Gleichwohl weist das Werk unter der Überschrift „Aktuelle Bestrebungen“ auch in die Zukunft und weist auf geplante Kodex- oder Gesetzesänderungen sowie EU-Richtlinien hin, die Auswirkungen auf das Corporate Governance System im Unternehmen haben können.
Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand vom Frühsommer 2015. Die im Juni 2015 bekannt gegebenen Kodexänderungen wurden noch berücksichtigt.
Die Herausgeber danken dem Verlag und allen Mitautoren für die exzellente Zusammenarbeit.
Bonn, Köln und Frankfurt im November 2015 | Lambertus Fuhrmann |