Es ist irreführend, wenn bei einem Kombinationsangebot bestehend aus zwei Verkaufseinheiten des gleichen Produkts in der Werbung im Blickfang nicht der für das Kombinationsangebot geltende Gesamtpreis, sondern stattdessen der Einzelpreis einer Verkaufseinheit genannt wird. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Amberg, WRP 2021, 258-260 (Urteil vom 07.12.2020, 41 HK O 810/20)