LG Paderborn
Die auf einem Preisschild an einer Sitzgarnitur angebrachte Angabe eines Preises, die nicht sämtliche der Bestandteile des ausgestellten Möbelstückes enthält, verstößt auch dann gegen die Verpflichtung zur Angabe des Endpreises, wenn auf die Mehrkosten für eine Zusatzausstattung pauschal hingewiesen wird. Es reicht nicht aus, wenn der Preis für die Zusatzausstattung auf der Rückseite des Preisschildes angegeben wird. …
LG Paderborn, WRP 2017, 115-116 (Urteil vom 20.09.2016, 6 O 9/16)