a) Ein Bauherrenwechsel kommt im immissionsschutzrechtlichen Verfahren in Betracht, wenn die Rechtsstellung als Genehmigungsinhaber vom früheren Inhaber rechtsgeschäftlich übertragen wird.
OVG Greifswald, ZNER 2018, 454-463 (Beschluss vom 27.06.2018, 3 M 286/15)