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CB 2021, 401
Wendee 

Geldwäsche – das Schlimmste steht uns noch bevor

„Als internationale Handelsmacht träfe die ‚graue Liste‘ Deutschland hart.“

An dem Thema Geldwäsche kommt man nicht mehr vorbei – egal ob man möchte oder nicht. Es wurde sogar ein wichtiges Wahlkampfthema und hat Olaf Scholz deutlich unter Druck gesetzt. Im Kanzler-Triell wurde er angegriffen und später musste er Wahlkampftermine in Süddeutschland absagen, um kurzfristig persönlich im Finanzausschuss zu erscheinen. Jetzt wird die Welt von den Pandora Papers in Atem gehalten.

In den öffentlichen Diskussionen ging dabei ein wesentliches Thema unter: Deutschland befindet sich gerade in einer internationalen Prüfung durch die Financial Action Task Force (FATF). Es werden internationale Standards der Geldwäschebekämpfung geprüft. Inzwischen ist aus der Presse bekannt, dass Deutschland dahingehend einige Schwachstellen aufweist. Doch die Skandale verschärfen die Situation. Versetzt man sich in die Lage eines FATF-Prüfers, was würde man denken? Eine einfache Google-Suche ergäbe: CumEx-Skandale, Wirecard und Schwächen bei der FIU. Wäre ein mittelmäßiges Zeugnis unter diesen Umständen noch glaubhaft?

Wenn man in die Zukunft schaut, sind zwei Szenarien möglich:

Szenario 1 – Deutschland schneidet bei der FATF-Prüfung überraschend gut ab. Überraschend gut meint in dem Zusammenhang „mittelmäßig“. Die FATF würde zwar viele Mängel aufzeigen, Deutschland verspräche aber dann reumütig Besserung. Vielleicht würden die stattgefundenen Skandale sogar als positiver Anstoß gewertet werden, aus den vorhandenen Fehlern für die Zukunft zu lernen.

Szenario 2 – Deutschland schneidet schlecht ab und landet international auf einer „grauen Liste“. Damit ginge nicht nur ein erheblicher Reputationsverlust einher, sondern – viel schlimmer – Unternehmen aus anderen Ländern würden von der FATF aufgefordert werden, mit Deutschland Vorsicht walten zu lassen. Geschäftsbeziehung und Transaktionen aus Deutschland würden spezifisch auf Geldwäscherisiken überprüft werden müssen. Das dauert länger, ist unangenehm und kostet mehr. Als internationale Handelsmacht träfe das Deutschland hart. Dass eine Graulistung empfindliche Folgen hat, kann man an dem Beispiel Malta sehen.

In beiden Szenarien ist Eines sicher: Die oder der kommende Bundesminister(in) für Finanzen hat Druck und wird das Thema Geldwäschebekämpfung oben auf die Agenda setzen müssen. Der Druck wird an die zuständigen Aufsichtsbehörden weitergegeben. Schon jetzt müssen alle Aufsichtsbehörden – BaFin, Landesbehörden, Landgerichte und Kammern – Statistiken führen. Je mehr Verfahren, je mehr Prüfungen, je mehr Bußgelder, umso besser, so der Eindruck.

Gehen wir weiter in der Nahrungskette: Die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes, also Banken, Kanzleien bis hin zu Güterhändlern. Ihre Geldwäsche-Compliance wird von den Aufsichtsbehörden auf den Prüfstand gestellt und durchleuchtet. Wer das Thema Geldwäschegesetz bisher noch nicht ernst genommen hat, sollte sich dringend darum kümmern.

Die Geldbußen können sehr hoch ausfallen, aber viel bedrohlicher ist der Pranger: Unternehmen werden für fünf Jahre auf einer Internetseite der Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit Geldwäsche veröffentlicht. In einer Welt, in der man nichts mit möglichen Geldwäschern zu tun haben möchte, kann das für Unternehmen existenzgefährdend werden. Vereinzelt haben die Aufsichtsbehörden mit „Naming-and-Shaming“ bereits begonnen.

Zuletzt das Ende der Nahrungskette: die Kunden und Geschäftspartner. Gegen diese wurden im Jahr 2020 insgesamt knapp 150.000 Verdachtsmomente gemeldet. Oft mit der Folge, dass die Geschäftsbeziehung beendet oder das Konto gekündigt werden musste. Wenn es sich dabei immer um Geldwäscher handeln würde, wäre das nicht weiter schlimm. Allerdings müssen die Geldwäschebeauftragten eine Verdachtsmeldung bereits wegen Auffälligkeiten und einem „schlechten Bauchgefühl“ abgeben. Dahinter wird sich nicht immer kriminelles Verhalten verstecken.

Nun möchte ich positiv in die Zukunft schauen. Wir können eine effektive Geldwäschebekämpfung in Deutschland erreichen, dafür braucht es aber erhebliche Anstrengungen des Privatsektors aber auch der Behörden. Notwendig sind gut ausgebildetes Personal und aufgrund der vielen Daten eine technische Unterstützung. Von der Politik müssen wichtige Impulse und Rahmenbedingungen kommen – gerade bei Themen wie Datenschutz und ethische Standards. Insbesondere braucht es bei einem so komplexen Thema wie Geldwäsche einen gemeinsamen Austausch zwischen allen Beteiligten. Dabei darf Eines nicht vergessen werden: der gemeinsame Feind ist die organisierte Kriminalität.

Abbildung 1

Jacob Wendee ist Rechtsanwalt und CEO des Tech- und Beratungsunternehmens OneReg für Geldwäscheprävention sowie Schriftleiter der Geldwäsche&Recht (GWuR).

 
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