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CNL 2023, 10
 

11. GWB-Novelle in Kraft

Die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist am 7. November in Kraft getreten. „Mit der 11. GWB-Novelle verfügt das Bundeskartellamt über zusätzliche Instrumente und kann zielgerichtet überall dort eingreifen, wo der Wettbewerb nicht funktioniert“, heißt es in einer Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). So könne das Bundeskartellamt nun nach einer Sektoruntersuchung neuen Wettbewerbern den Marktzugang erleichtern, stillschweigende Abstimmungen der großen Anbieter auf einem Markt direkt bekämpfen und notfalls marktmächtige Unternehmen sogar entflechten. Die neuen Maßnahmen könne das Bundeskartellamt nutzen, wenn der Wettbewerb nicht funktioniert, aber keine Verfahren wegen der Bildung eines Kartells oder des Missbrauchs von Marktmacht möglich sind. Bisher hätten die Sektoruntersuchungen in solchen Fällen lediglich mit einem Bericht geendet. Künftig könne vor allem der Wettbewerb auf Märkten mit nur wenigen Anbietern gestärkt werden.

Zusätzlich zu den neuen Möglichkeiten nach einer Sektoruntersuchung vereinfache die 11. GWB-Novelle dem Bundeskartellamt auch die Abschöpfung von Vorteilen, die Unternehmen durch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben.

Die 11. GWB-Novelle war eine Antwort auf die krisenhaften (Preis-)Entwicklungen, die infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine besonders deutlich zutage getreten sind.

chk

 
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