BaFin-Jahresbericht: Entbürokratisierung als Dauerprozess
Auch die BaFin setzt auf Entbürokratisierung: Bei 14 der insgesamt 69 Jahresziele der BaFin für 2024 sei es darum gegangen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren oder Prozesse zu beschleunigen.
Transparenz wird bei der BaFin großgeschrieben: Die Aufsichtsbehörde veröffentlichte 2024 hunderte Meldungen über Maßnahmen, Sanktionen und unerlaubte Geschäfte.
Die BaFin hat Ende 2024 Entbürokratisierung als Dauerprozess etabliert und liegt damit im Trend, denn auch die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag weniger Bürokratie auf die Fahnen geschrieben. Die Aufsichtsbehörde will regelmäßig Vorschläge zur Entbürokratisierung nationalen und europäischen Rechts zusammenstellen und sie an das Bundesfinanzministerium für künftige Gesetzgebungsvorhaben übermitteln, heißt es im Jahresbericht 2024.
Aber auch die eigene Verwaltungspraxis stehe in Sachen Effizienz auf dem Prüfstand. Ein Meilenstein in der Bankenaufsicht sei die Aufsichtsmitteilung, die Ende November 2024 veröffentlicht worden ist. Darin stellte die BaFin konkrete Erleichterungen für kleine Institute vor.
Als unabhängige Aufsichtsbehörde und auf Basis der entsprechenden Gesetze macht die BaFin aufsichtliche Maßnahmen und Sanktionen bekannt. Im Jahr 2024 berichtete sie auf ihrer Website in 112 Meldungen über Maßnahmen und Sanktionen. Außerdem informierte sie mit über 550 Meldungen über unerlaubte Geschäfte. Im Jahr 2024 leitete die BaFin insgesamt 195 Bußgeldverfahren ein. Sie verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt 39.860.350 Euro. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten auf strafbare Handlungen erstattet die BaFin auch Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Im Jahr 2024 erstattete die Bankenaufsicht eine Strafanzeige. Wegen des Verdachts von Marktmanipulation oder Insiderhandel erstattete die Wertpapieraufsicht 25 Strafanzeigen gegen 70 Personen.
Für die Marktmissbrauchsaufsicht hat die BaFin im Projekt ALMA (Automatisiertes Alarm- und Marktanalysesystem) Algorithmen entwickelt, mit deren Hilfe potenziell auffälliges Handelsverhalten an Börsen und Märkten identifiziert werden kann. Die BaFin nutzt hierfür seit 2024 auch Künstliche Intelligenz. Im Mai 2024 wurde ALMA um einen Machine Learning (ML)-Algorithmus ergänzt, der die Aufdeckung von Marktmissbrauch unterstützt. Der ML-Algorithmus wurde anhand von über 1.500 Datensätzen realer, auffälliger Handelsmuster trainiert, die die BaFin in den vergangenen fünf Jahren untersucht hat. Die für ALMA verwendeten Algorithmen werden kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. 2024 stellte die BaFin bei 18 Analysen Anhaltspunkte für Marktmanipulation fest. Bei solchen Analysen und den daraus resultierenden Untersuchungen geht die BaFin risikoorientiert vor: Sie konzentriert sich auf die relevantesten Verstöße – beispielsweise auf die mit dem potenziell größten Volumen und/oder besonders schweren möglichen Verstößen.
Die BaFin berichtet darüber hinaus auch 2024 von Defiziten in der Geldwäscheprävention, wegen denen sie Maßnahmen gegenüber Instituten erlassen habe. So seien aufgrund nachhaltiger Verstöße gegen das GwG mehrere Maßnahmen gegenüber Geschäftsleitern getroffen worden. Um die fristgerechte und nachhaltige Abarbeitung der Defizite zu fördern, hat die BaFin mehrere Anordnungen erlassen. Sie sehen auch die Verhängung von Zwangsgeldern bei unzureichender bzw. nicht fristgerechter Abstellung von Mängeln vor. Außerdem hat die BaFin Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Sonderbeauftragte mit der Überwachung und Berichterstattung über die Mängelbeseitigung in Instituten beauftragt. Ende 2024 waren Sonderbeauftragte in sieben Instituten tätig. Davon waren 2024 in drei Instituten Sonderbeauftragte neu bestellt worden. Betroffen waren sehr heterogene Institute mit tiefgreifenden strukturellen Defiziten. Drei neu bestellte Sonderbeauftragte wurden mit Geschäftsleiterbefugnissen ausgestattet, um die Beseitigung der Defizite zu fördern. In drei Instituten sind die Beauftragungen 2024 ausgelaufen.
Ein spezielles Geldwäscherisiko sieht die BaFin in Krypto-Automaten. In einer deutschlandweiten Aktion an insgesamt 35 Standorten stellte die BaFin daher im August 2024 13 Krypto-Automaten sicher, an denen Bitcoin und andere Kryptowerte gehandelt werden konnten und die ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben wurden. Die BaFin wurde von Polizei und Deutscher Bundesbank unterstützt und ging in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt gegen die Aufsteller der Automaten vor. Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar. Hierfür benötigen die Betreiber laut § 32 KWG die Erlaubnis der BaFin. Illegal betriebene Krypto-Automaten zögen Nutzerinnen und Nutzer mit kriminellen Absichten an, erläutert die BaFin in ihrem Jahresbericht.
Ein gravierendes Risiko im Finanzsektor sind zudem Cyberangriffe. Die Folgen solcher Angriffe können verheerend sein, so die BaFin. Sie reichen von finanziellen Verlusten über Reputationsschäden bis hin zu systemischen Krisen. Bedeutende Unternehmen des Finanzsektors betreiben kritische Infrastrukturen und seiem daher besonders anfällig für Cyber-Angriffe. Betreffen schwerwiegende Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle einen Zahlungsdienst oder eine wesentliche Auslagerung, müssen diese der BaFin gemeldet werden. Im Jahr 2024 wurden der BaFin 329 Meldungen zu solchen Zahlungsvorfällen gemeldet. Damit sei die Zahl der Meldungen deutlich im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen. Um Risiken zu mindern, prüfte die Aufsicht 2024 verstärkt die IT von Kreditinstituten, Zahlungsdienstleistern und Versicherern. Bei schwerwiegenden Mängeln verhängte sie Kapitalaufschläge.
chk