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CNL 2024, 8
 

BaFin-Razzia gegen Betreiber von Krypto-Automaten

In einer deutschlandweiten Aktion stellte die Finanzaufsicht BaFin am 20. August 2024 Krypto-Automaten sicher, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden konnten. Wie die Behörde mitteilt, wurde dabei Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten. Die 13 beschlagnahmten Geräte wurden ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und hätten zur Geldwäsche genutzt werden können.

Abbildung 9

Ein Bitcoin-Laden in Bremen: Hier konnten an Automaten Euros in Internetwährung umgetauscht werden. Auf Anweisung der Bafin wurde der Betrieb aber schon im März 2020 eingestellt.

An insgesamt 35 Standorten gingen Beamte der BaFin mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vor und sammelten mit rund 60 Einsatzkräften die illegal betriebenen Automaten ein.

„Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb laut Gesetz (§ 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Andernfalls wird das Geschäft illegal betrieben“, stellt die Behörde in einer Mitteilung zur Razzia klar. Die Erlaubnispflicht schütze sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem Handel mit Krypto-Werten seien erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Illegal handelnde Betreiber würden daher von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt, den Tätern drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Manche Wechselautomaten zögen zudem Nutzer mit kriminellen Absichten an, warnt die BaFin. Wer Krypto-Automaten betreibt, müsse zur Geldwäscheprävention die Identität der Kunden feststellen, entweder beim Start der Geschäftsbeziehung oder wenn die Kunden außerhalb einer Geschäftsbeziehung Werte von 1.000 Euro oder mehr wechseln. Generell gelte: „Werden Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes oder der Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung festgestellt, muss dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden. Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche.“

chk

Abbildung 10

 
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