BaFin steht vor „Re-Organisation“
Ende Januar 2021 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Reißleine gezogen: Er kündigte die Neuaufstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an. Unmittelbar betroffen hiervon ist die personelle Spitze der BaFin, Präsident Felix Hufeld und die Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht der BaFin, Elisabeth Roegele. Beide müssen ihren Hut nehmen, um Platz zu machen für einen „personellen Neustart“ und eine Re-Organisation der Finanzaufsichtbehörde.
Das Bundesfinanzministerium macht diesen Schritt ausdrücklich am Skandal um die Wirecard AG fest. Der habe offenbart, dass die deutsche Finanzaufsicht eine Re-Organisation braucht, „um ihre Aufsichtsfunktion effektiver erfüllen zu können“. BaFin-Präsident Hufeld hatte den Wirecard-Skandal in seinem schriftlichen Neujahrsgruß vom 19. Januar als einen schweren Schlag für den Finanzstandort Deutschland bezeichnet: „Vertrauen ging verloren, das nun wiederaufgebaut werden muss. Auch die BaFin leistet hierzu ihren Beitrag.“ Zehn Tage später wurde klar, dass dieser Beitrag auch persönlich von Hufeld erwartet wird.
Einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium sei Hufeld zu dem Entschluss gekommen, dass es neben organisatorischen Veränderungen auch einen personellen Neustart an der Spitze der Aufsichtbehörde geben sollte. Hufeld stand acht Jahre an der Spitze der BaFin, davon sechs Jahre als Präsident. Wer seine Nachfolge antritt, steht bisher nicht fest. Spätestens bis Ende März sollte diese Frage geklärt sein, denn Hufeld verlässt die BaFin zum 1. April.
Einen personellen Neustart verlangte das Bundesministerium der Finanzen auch der Wertpapieraufsicht der BaFin ab: Die Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele, habe sich ebenfalls einvernehmlich mit dem Ministerium verständigt, ihren Platz für einen „personellen Neuanfang“ zu räumen.
Der Druck auf die BaFin-Spitze hatte sich mit dem Wirecard-Skandal stetig erhöht. Erst einen Tag vor Bekanntwerden der Personalentscheidungen zu Hufeld und Roegele, hatte die BaFin einen Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht wegen des Verdachts des Insiderhandels bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt. Der Beschäftigte hatte am 17. Juni 2020 strukturierte Produkte mit dem Basiswert Wirecard AG verkauft. Die Wirecard AG machte am 18. Juni 2020 öffentlich, dass über die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren.
Die BaFin hat die Compliance-Regeln für die privaten Wertpapiergeschäfte ihrer Mitarbeiter Mitte Oktober 2020 verschärft. Spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln, beispielsweise mit derivativen Finanzinstrumenten oder Aktien, sind seitdem nicht mehr möglich.
Zur angekündigten Re-Organisation der BaFin hat das Bundesministerium der Finanzen im Herbst eine Untersuchung der Finanzdienstleistungsaufsicht in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse sollen Anfang Februar 2021 präsentiert werden.
chk
Felix Hufeld
Elisabeth Roegele