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CNL 2022, 12
 

Behördliche „Charmeoffensive“ gegen Cybercrime

Das Bundeskriminalamt und die Zentral- und Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) der Landeskriminalämter sehen sich in der täglichen Praxis immer wieder mit verschiedenen Vorbehalten konfrontiert. Die Folge: Viele Unternehmen scheuen sich, bei einem Cyberangriff die Polizei einzuschalten. Für eine erfolgreiche und effektive Strafverfolgung von Cyberangriffen ist die Mithilfe der betroffenen Unternehmen aber unerlässlich.

Abbildung 16

Unterwegs im Auftrag der „Charmeoffensive“: Oberstaatsanwältin Jana Ringwald.

Um die Vorbehalte abzubauen wurde nun eine „Charmeoffensive“ gestartet, wie Oberstaatsanwältin Jana Ringwald von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bei der Deutschen Compliance Konferenz im Sommer 2022 berichtete. Spezialkräfte könnten die Unternehmen bei der Bewältigung der Lage unterstützen und dabei die flüchtigen digitalen Spuren zu den Tätern sichern. Deshalb sei es wichtig, umgehend die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien des Bundes und der Länder zu verständigen, wenn ein Unternehmen von Cyberkriminalität betroffen ist.

Es sei ein Debakel, dass höchstens 10 Prozent derer, die einen Vorfall nicht melden müssen, einen Cyberangriff melden, so Ringwald. Grund dafür seien einige Vorbehalte: „Die Ermittlungsbehörden stören unsere Abläufe, schauen auch nach anderen Dingen, wenn sie erstmal im Haus sind. Sie untergraben unsere Presse-Souveränität.“ Und nicht zuletzt: „Was ist mit meiner Handlungsfreiheit – auch in der Frage von Lösegeldzahlungen?“

Die Unternehmen seien massiv verunsichert. Diese Vorbehalte seien unbegründet und müssten nun durch die Behörden abgebaut werden. Gleichzeitig müssten Unternehmen verstehen, dass Cybersecurity genauso wichtig ist wie die Steuererklärung: „Die wird ohne Wenn und Aber gemacht – auch wenn sie nervt.“

chk

 
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