Bundeskartellamt nimmt Alphabet/Google ins Visier
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat entschieden, dass die Alphabet Inc., Mountain View, USA und damit auch das Tochterunternehmen Google der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde unterfällt.
Google fest im Blick: Digitalkonzern unterfällt erweiterter Missbrauchsaufsicht.
Das Amt hat bereits damit begonnen, sich mit der Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie dem Thema Google News Showcase intensiver zu befassen. Parallel dazu betreibt es mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook. Dies gab das BKartA Anfang Januar 2022 bekannt.
Erst vor einem Jahr waren neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) in Kraft getreten. Danach kann das BKartA ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne einleiten. In einem zweistufigen Vorgehen kann es Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Nun hat das BKartA die erste förmliche Entscheidung auf der Basis dieser Vorschrift getroffen und eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt.
Die Entscheidung des BKartA ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Google in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das BKartA nach § 19a Abs. 2 GWB.
Google hat erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen und die Normadressatenstellung im Sinne von § 19a Abs. 1 GWB nicht zu bestreiten. Google erklärt damit allerdings ausdrücklich nicht, dass es zwingend mit allen vom Amt in der Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden ist.
Zu den bekanntesten Diensten und Produkten Googles gehören die Google-Suchmaschine, der Karten- und Navigationsdienst Google Maps, der Videodienst YouTube, der Browser Chrome, das Betriebssystem Android, der App-Store Play Store und der E-Mail-Dienst Gmail.
In Deutschland hat Google mit Marktanteilen von über 80 Prozent eine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste und ist der wesentliche Anbieter für suchgebundene Werbung, wie das BKartA mitteilte.
Weiterhin habe Google in seinem digitalen Ökosystem bedeutenden Einfluss auf den Zugang anderer Unternehmen zu seinen Nutzern und Werbekunden (z.B. über die Google-Suche, YouTube, Android, den Play Store oder seine Werbedienste) und könne marktübergreifend gegenüber anderen Unternehmen die Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben. Insoweit könne laut BKartA von einem „Infrastrukturcharakter“ dieser Dienste gesprochen werden, weil eine Vielzahl anderer Leistungen weitgehend nur darüber erbracht werden können bzw. diese Dienste eine hohe Bedeutung für die wirtschaftlichen Aktivitäten Dritter haben.
chk