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CNL 2022, 6
 

DCGK: Neuer Kodex setzt auf Nachhaltigkeit

Nach einem Konsultationsverfahren und Beratungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) ist der angepasste Deutsche Corporate Governance Kodex dem Bundesministerium der Justiz zur Prüfung übermittelt und am 17. Mai 2022 vorab auf der Website der Regierungskommission veröffentlicht worden.

Die Kodexreform hebe vor allem die Bedeutung von ESG (Environmental, Social, Governance bzw. Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) für Unternehmen hervor, teilt die Regierungskommission DCGK mit. Es sei deutlich geworden, wie sehr ökologische und soziale Themen an Gewicht gewonnen hätten und dementsprechend in Unternehmen berücksichtigt werden sollen. Klar sei aber auch, dass den Unternehmen in einem marktwirtschaftlich orientierten Umfeld genügend Spielräume verbleiben müssen, um frei zu entscheiden, wie sie die jeweiligen Nachhaltigkeitsthemen am besten umsetzen können.

Darüber hinaus erfordere das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sowie das zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) weitere Anpassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Das FISG mache die Einrichtung eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems verpflichtend. Der geänderte Kodex empfiehlt, dass im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems einschließlich des Compliance Management-Systems beschrieben werden.

Der neue Kodex wird mit der Bekanntmachung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten. Bis dahin bildet die Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 die Grundlage für die jährlichen Entsprechenserklärungen.

chk

 
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