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CNL 2022, 6
 

Das LkSG in der Praxis – Was Unternehmen jetzt tun müssen

Im Webinar „Das LkSG in der Praxis – Was Unternehmen jetzt tun müssen“ Ende September 2022 beantworteten die Experten Dr. Martin Rothermel (Autor des Kommentars zu LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und Holger Hembach (Autor des Praxisleitfadens Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) unter anderem Fragen zu Sorgfaltspflichten und Risikoanalyse. Ein weiteres Webinar zum LkSG findet am 15. November 2022 statt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschäftigt die Compliance-Community nachhaltig. Im September erschien ein Schwerpunktheft des Compliance-Beraters zum Thema und auch im Webinar wurde deutlich: Es gibt noch jede Menge Klärungsbedarf.

Diesen Klärungsbedarf hat offenbar auch die im August erschienene Handreichung zur Risikoanalyse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht vermindert. Im Gegenteil: „Das hat dazu geführt, dass am 15. September mehrere Verbände einen Brief an sämtliche Minister, die damit irgendwie befasst sind, geschrieben haben. Kritikpunkt ist, dass das BAFA von den Inhalten des Gesetzes abweicht und diese sogar noch erweitert“, erläuterte Rothermel im Webinar.

Viele Unternehmen seien vor allem wegen der zu erwartenden Bußgelder verunsichert. „Wenn man Sorgfaltspflichtverletzungen mit Bußgeldern belegt, muss man auch wissen, was genau die Sorgfaltspflichtverletzung ist“, so Rothermel. Das werde aber durch unterschiedliche Begrifflichkeiten im Gesetz und der Handreichung noch zusätzlich erschwert. Problematisch sei schon die Einordnung der Lieferkette. „Die Tendenz des BAFA ist, die Lieferkette möglichst weit zu fassen und entsprechend auch die Sorgfaltspflichten.“ Das sei allerdings dem Gesetz so nicht zu entnehmen.

Die Teilnehmer des Webinars interessierte unter anderem auch die Frage, wie die Risikoanalyse praktisch durchgeführt werden kann. Ob zum Beispiel ein Fragebogen an die Lieferanten gerichtet werden müsse oder eine Selbsteinschätzung des jeweiligen Lieferanten ausreiche, hänge auch davon ab, wie gut das Unternehmen den Lieferanten kenne. Unternehmen dürften sich jedenfalls nicht blindlings auf Selbstauskünfte verlassen, machten Hembach und Rothermel deutlich. Unter Umständen könnten auch Audits vor Ort notwendig sein. Das gelte vor allem für das breite Feld der Zwangs- und Kinderarbeit, erläuterte Hembach: „Hierzu antwortet natürlich kein Lieferant, der betroffen ist, wahrheitsgemäß.“ Er riet dazu, Audits von Personen durchführen zu lassen, die sich vor allem mit dem kulturellen Umfeld vor Ort auskennen.

chk

Das nächste Webinar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz findet am 15. November 2022 statt.

Abbildung 6

Dr. Martin Rothermel und Holger Hembach beantworteten auch Detailfragen der Webinar-Teilnehmer zum LkSG.

 
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