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CNL 2020, 11
 

Deutsche Compliance Konferenz 2020

Die DCK 2020 ging am 16. September 2020 erstmals mit einem komplett neuen Format an den Start. Der Corona-Pandemie geschuldet hatte sich der Veranstalter, die Deutscher Fachverlag GmbH, entschieden, die Konferenz ausschließlich via Livestream-Übertragung stattfinden zu lassen. Dem anspruchsvollen Tagungsprogramm und der Interaktion tat dies keinen Abbruch, denn alle Teilnehmer hatten die Möglichkeit sich via Chat-Funktion einzuschalten. Hiervon wurde in den Diskussionen zu den drei Themenkreisen des Tages – Sanktionen, Kulturelle Aspekte sowie Updates & Implementierung – rege Gebrauch gemacht.

Abbildung 15

DCK via Livestream: Der Diskussionskultur tat dies keinen Abbruch.

Jörg Bielefeld, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei BEITEN BURKHARDT in München und Frankfurt, führte durch die Konferenz und stieg gleich mit einem eigenen Vortrag zum aktuellen Stand des Verbandssanktionengesetzes in die Tagung ein. „Übermorgen wird’s spannend in Berlin“, spielte er auf die 993. Sitzung des Bundesrats am 18. September 2020 an, bei der deutliche Kritik am Gesetzesentwurf laut wurde und der Rechtsausschuss – wie Bielefeld bereits zwei Tage vorher erläuterte – das Gesetz am liebsten ganz vom Tisch gewischt hätte. Inzwischen wissen wir, dass es dafür zwar nicht die erforderliche absolute Mehrheit gab. Doch der Bundesrat verständigte sich auf einige Änderungen und Streichungen in verschiedenen Passagen des Regierungsentwurfs.

Dr. Ernst-Joachim Grosche, Chief Compliance Officer der REMONDIS SE & Co. KG, teilte die Bedenken gegen den Entwurf: „Sind wir Unternehmen dann der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft?“, fragte er mit Blick auf die umfangreichen Anforderungen an interne Untersuchungen und zweifelte gleichzeitig an, dass sich die Staatsanwaltschaft mit den internen Untersuchungen durch Unternehmen oder Strafverteidiger zufrieden geben werde. Sorge bereitete ihm auch der Sanktionsrahmen, den das Verbandssanktionengesetz vorsieht. Dieser sei unter Umständen „existenzbedrohend“.

Um existenzbedrohende Strafzahlungen drehte sich auch das zweite Thema des Tages „Bußgeldverfahren bei DSGVO-Verstößen: Das neue Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz“, zu dem Kristina Bausen, Senior Referentin Datenschutz bei der DB Systel GmbH, Dr. Alexander Bergfink, Senior Referent Compliance bei der KfW Bankengruppe sowie Alexander Schmid und Timo Handel, beide BEITEN BURKHARDT, ins Gespräch kamen. „Nehmen Sie das Thema ernst. Es wird noch schwieriger für die Unternehmen, denn die Bußgelder werden eher noch steigen“, warnte Schmid und stellte in Aussicht, dass auch mit „mehr Absurditäten bei personenbezogenen Daten“ zu rechnen sei.

Wie die Bußgelder berechnet werden, stellte Timo Handel ausführlich anhand der fünf Stufen des Bußgeldkonzepts dar.

Dass auch Compliance-Kultur in gewisser Weise „berechenbar“ ist, zeigte der Vortrag von Peter Zawilla, geschäftsführender Gesellschafter der FMS Fraud & Compliance Management Services GmbH und des Diplom-Psychologen Lucas Senzel, Managing Director bei der Promerit AG. Sie stellten einen interdisziplinären Ansatz vor (siehe auch den ausführlichen Beitrag im Compliance-Berater 2020, 205), mit dem sich Compliance- und Risikokultur analysieren, messen und fortentwickeln lässt.

Ein anschauliches Praxisbeispiel zur Implementierung des „weichen“ Faktors Integrität lieferte im Anschluss Dr. Dietmar Deffert, Regional Chief Compliance & Security Officer Europa bei der Schaeffler Group (Siehe hierzu den Beitrag in Compliance Oktober 2020, Seite 2).

Warum es sich lohnt, Compliance- und CSR-Management gemeinsam zu denken, erläuterten Bernhard Reckmann, CO und Head of Responsibility Office Heraeus Holding, und Dr. Daniel Walden, Rechtsanwalt und Partner bei BEITEN BURKHARDT. „Die Bereiche Compliance und CSR verfließen immer mehr ineinander, darum haben wir das auch im Konzern nicht mehr getrennt“, berichtete Reckmann. Natürlich richte sich der Konzern nach den klassischen Compliance-Anforderungen wie Geldwäsche, Korruption und Kartellverstöße. Auf diese hätten sich in der Vergangenheit die Kundenanfragen beschränkt. „Jetzt kommt immer mehr das Thema gesellschaftliche Verantwortung, Lieferketten, Menschenrechte und Geschäftspartner hinzu“, beschrieb Reckmann.

Auf Updates zu verschiedenen Compliancerelevanten Themen lag der Fokus im dritten Teil der Tagung. CB-Chefredakteur Dr. Malte Passarge, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner in der Kanzlei HUTH DIETRICH HAHN, umriss den Anwendungsbereich des noch recht jungen Geschäftsgeheimnis-Gesetzes und ging auf die Ausnahmen zum Geheimnisschutz ein.

Über den Einsatz von Advanced Analytics und Machine Learning bei Compliance-Untersuchungen informierte Christian Götz, Warth & Klein Grant Thornton AG.

Dr. Oliver Suchy, Syndikusrechtsanwalt und Chief Compliance Officer bei der G+D Mobile Security GmbH, blickte auf Compliance im internationalen Joint Venture.

Die Compliance-Risikoanalyse als Basis und Ausgangspunkt für ein robustes Compliance Management stellte Dr. Stephanie Troßbach, Gründerin von Catus Law + Compliance vor.

Anika Feger, Rechtsanwältin, Certified Compliance Professional (CCP) und Inhaberin des Compliance Law Office mit Sitz in Bielefeld, stellte die Key-Facts zu den Implementierungsanforderungen der neuen EU-Hinweisgeberrichtlinie zusammen.

Wie die Aussage zur Compliance-Konformität verbessert werden kann, beschrieben Stefan Pawils, Geschäftsführender Gesellschafter der SAT GmbH & Co. KG, und Walter Schlegel, Product Manager Compliance bei der TÜV Rheinland Cert GmbH, in ihren Vorträgen zur Zertifizierung nach DIN ISO 37301.

chk

 
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