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CNL 2021, 13
 

Deutsche Compliance Konferenz 2021

Einen ersten Einblick in die Themen des Vormittags der DCK 2021, die Anfang Mai 2021 als Online-Konferenz stattfand, konnten Sie bereits in der Mai-Ausgabe der Online-Zeitschrift Compliance gewinnen. Am Nachmittag standen Geldwäsche-Compliance, Integrity & Compliance und der Hinweisgeberschutz auf dem Programm.

Abbildung 13

Online: Die Deutsche Compliance Konferenz 2021 musste coronabedingt erneut online stattfinden.

Geldwäsche-Compliance in Zeiten des „All Crimes Approach“ war das Thema, dem sich Dr. Tobias Eggers, PARK Wirtschaftsstrafrecht, und Dr. Timo Handel, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, widmeten. „Der All Crimes Approach hat zur Folge, dass jede Vortat nunmehr Geldwäsche-Vortat sein kann“, erläuterte Handel. Früher musste die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen werden. „Das sollte die organisierte Kriminalität bekämpfen, doch der Nachweis hinsichtlich der Vortaten war zu schwierig.“ Problematisch sei nun, dass auch Bagatelldelikte Vortaten sein könnten: „Es wird abzuwarten sein, wie die Strafverfolgungsbehörden damit umgehen. Die niedrigschwellige Strafbarkeit kann dazu führen, dass § 261 StGB künftig als Einfallstor für Durchsuchungen genutzt wird.“

Eggers relativierte diese Sorgen: „Im Ausland funktioniert der All-Crimes-Ansatz ganz gut.“ Der Unterschied liege jedoch darin, dass in Deutschland das Legalitätsprinzip gelte und jeder Tat nachgegangen werden müsse. Aus Sicht von Compliance-Verantwortlichen könne dem All-Crimes-Ansatz mit einem Rechtskataster begegnet werden. „Das Rechtskataster ist hilfreich bei der Risikobewertung: Welche Pflichten haben Sie, wie ist das Risikoumfeld und welche Rechtsvorschriften sind einschlägig, die straf- und bußgeld-relevant sind.“

Zu Perception Workshops als Kernelement eines umfassenden, weltweiten Integrity & Compliance Engagement-Programms referierten Dr. Nadine Gröger, Volkswagen AG, und Dr. Katja Nagel, GOII. Nagel stellte klar, dass es in ihrem Ansatz nicht um eine Zertifizierung gehe, sondern darum, „die Dinge messbar zu machen“. Ziel sei, dass die Mitarbeiter Integrität leben. Dazu sei Voraussetzung, dass das Top-Management dies vorlebt, die Mitarbeiter wirklich mitgenommen werden, sich also mit ihnen auseinandergesetzt wird, und dass die Ergebnisse dieser Bemühungen messbar sind.

Gröger berichtete aus der Praxis: „Bisher haben wir über alle Workshops hinweg eine positive Entwicklung verzeichnen können. Die Themen Compliance und Integrität werden in den Teams diskutiert und es ist auch für die Geschäftsführer einfacher geworden, diese Inhalte im Zusammenhang mit ihrem Geschäft zu thematisieren. Wir müssen nicht mehr darüber sprechen, ob wir Integrität und Compliance brauchen, sondern wie wir das im Arbeitsalltag umsetzen.“

Im letzten Vortrag der Tagung beschäftigten sich Moritz Homann, EQS Group, und Wolfram Schmidt, Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, mit dem aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes. Homann erläuterte: „Die EU-Hinweisgeberrichtlinie muss bis Ende 2021 in deutsches Recht umgesetzt sein. Es besteht aber durchaus die Gefahr, dass wir das in diesem Jahr nicht mehr schaffen.“ Durch die in Aussicht gestellte baldige Einführung des Gesetzes hätte die Einrichtung von Hinweisgeberschutzsystemen in Deutschland aber inzwischen an Fahrt aufgenommen. Unternehmen, die erst noch am Beginn der Implementierung stehen, riet Homann, unbedingt die Rückendeckung und idealerweise auch die proaktive Unterstützung des obersten Managements einzuholen. „Wer auf digitale Lösungen setzt, sollte natürlich sein IT-Management an Bord holen.“ Die Einbindung des HR-Managements verstehe sich fast von selbst, „denn früher oder später werden die Fälle (auch) HR-relevant“. Um Vorbehalte unter den Mitarbeitern auszuräumen, sollte auch der Betriebsrat informiert sein. Und schließlich könne die interne Kommunikationsabteilung dabei helfen, das Thema im Unternehmen zu implementieren.

Schmidt gab einen Einblick in das Infra-Serv-Hinweisgebersystem, das über das Internetportal von InfraServ erreicht werden könne. Bei der Implementierung habe die sehr starke Unterstützung der Geschäftsführung geholfen, griff Schmidt auf, was Homann zuvor angeraten hatte. „Skepsis gab es trotzdem beim mittleren Management und den Führungskräften.“ Der Betriebsrat habe befürchtet, dass alle Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt werden. Bei der Liveschaltung des Systems hätten sich dann aber die Mitarbeiter gegenseitig überzeugt. „Das Unternehmen geht mit der Zeit und das System kommt doch sowieso“, seien Argumente gewesen. „Inzwischen ist das System Teil unserer Unternehmenskultur“, so Schmidt.

chk

CNL 2021 S. 13 (14)

Abbildung 14

 
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