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CNL 2023, 7
Rinke 

„Die Herausforderung ist das nachhaltige Geschäftsmodell“

Im November 2022 hat die EU eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen beschlossen. Auf die nichtfinanzielle Berichtspflicht (NFRD) folgt nun die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Davon werden sehr viel mehr Unternehmen erfasst als bisher. Welche Folgen das hat, erläutert Prof. Dr. Daniel Graewe im Interview.

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Prof. Dr. Daniel Graewe berät als Rechtsanwalt Unternehmen zu ESG-Themen und ist Direktor des Instituts für angewandtes Wirtschaftsrecht an der HSBA Hamburg School of Business Administration.

» Herr Professor Graewe, was sind die wichtigsten Inhalte der CSRD, was muss von den Unternehmen berichtet werden?

« Die CSRD verlangt von den Unternehmen, zu Umwelt, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen zu berichten, aber auch zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

» Welche Unternehmen sind von den Regeln betroffen?

« Insgesamt wurden die Regeln ausgeweitet, so dass nun auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sind. Das sind also Unternehmen mit 20 Millionen Euro Bilanzsumme, 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 250 Beschäftigten. Zwei der drei Merkmale müssen erfüllt sein, um unter die neuen Vorgaben zu fallen. Was vorher 15.000 Unternehmen in der gesamten EU betroffen hat, betrifft jetzt 50.000 Unternehmen.

» Welche Strafen und Sanktionen erwarten Unternehmen bei Nichteinhaltung?

« Wenn die Unternehmen ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen, können sie ihren Jahresabschlussbericht nicht korrekt aufstellen. Infolgedessen bekommen sie etwa kein oder nur ein eingeschränktes Testat des Wirtschaftsprüfers und das kann auch bis zu einer strafrechtlichen Verantwortung führen. Aber ohne Testat können Unternehmen vor allem Probleme bei der Refinanzierung bekommen oder dabei, neue Geschäftspartner zu finden. Ganz abgesehen von der negativen Presse.

» Ab wann genau gilt die Berichtspflicht denn überhaupt?

« Sie muss umgesetzt werden ab dem Geschäftsjahr 1. Januar 2024, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Die EU-Mitgliedsstaaten haben Zeit bis zum 6. Juli 2024, das nationale Recht umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt sie dann zunächst für die Unternehmen, die schon der vorherigen Berichtspflicht unterliegen. Für die Unternehmen, für die die Regelung neu ist, ist der 1. Januar 2025 der Stichtag und ab 2026 unterliegen auch die kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen der neuen Berichtspflicht.

» Wie stellt man sich als Unternehmen richtig auf, um den vielen Anforderungen der CSRD zur Nachhaltigkeit gerecht zu werden?

« Am besten wäre es, sich als Unternehmen die Standards zur nicht-finanziellen Berichterstattung („ESRS“) jetzt schon einmal anzuschauen und zu überlegen, wie man die im geforderten Bericht anzugebenden Informationen überhaupt im eigenen Unternehmen ermitteln und darstellen kann. Denn das sind keine Zahlen, die man auf Knopfdruck herausbekommt. Daten zu Themen wie der Mitarbeiterzufriedenheit, der Kreislaufwirtschaft oder dem Verhältnis zu Stakeholdern können nicht so einfach gemessen werden. Da bedarf es einiges an Vorbereitung. Zwar agieren schon viele Unternehmen an vielen Stellen nachhaltig, allerdings nicht strategisch und ohne zentrale Datenerfassung oder Controlling. Auch das kann und muss verbessert werden. Nicht zuletzt sollten auch alle einfach umzusetzenden Aktivitäten in Richtung ESG, die noch nicht durchgeführt werden, rechtzeitig angeschoben werden. Das fängt im Kleinen an mit weniger Wasserverbrauch, geht über Maßnahmen der flexiblen Arbeitszeit bis hin zur Aufstellung eines unternehmerischen Leitbildes.

» Was sind die größten Herausforderungen, die für die Unternehmen durch die neuen CSRD-Regelungen entstehen?

« Herausfordernd wird die neue Berichtspflicht vor allem für Unternehmen, die jetzt viel investieren müssen, um überhaupt erst nachhaltig zu werden. Denn sie wissen nicht, ob es sich am Ende für sie rentiert. Ebenso bei Unternehmen, deren Geschäftsmodell grundsätzlich nicht nachhaltig ist. Etwa ein Unternehmen, das Energie aus fossilen Rohstoffen gewinnt. Denn dieses muss sein gesamtes Modell überarbeiten und droht auf lange Sicht eventuell sogar aus dem Markt auszuscheiden. Die Herausforderung liegt also nicht beim Berichten selbst, sondern bei der Aufstellung eines nachhaltigen Geschäftsmodells.

Janine Rinke

Beim „Praxisseminar zur Umstellung auf nachhaltige Geschäftsmodelle: Neue Gesetze und die CSRD-Anforderungen, Pflichten & Handlungsoptionen“ erläutert Prof. Dr. Daniel Graewe über welche Weichenstellungen Unternehmen jetzt nachdenken müssen. Melden Sie sich jetzt an zu einem der Webinar-Termine am 23. Februar oder 30. März 2023.

Weitere Infos und Anmeldung hier.

 
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