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CNL 2022, 10
 

EU-Kommission will Unternehmen im Kampf gegen Entwaldung in die Pflicht nehmen

Der Vorschlag für eine Verordnung über entwaldungsfreie Produkte gehört zu den Initiativen, mit denen der Europäische Green Deal umgesetzt werden soll. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet der Verordnungsvorschlag neue Compliance-Pflichten und einen höheren Dokumentationsaufwand.

Abbildung 11

Entwaldung für die Landwirtschaft im vietnamesischen Hochland: Hieran sollen europäische Unternehmen nicht länger beteiligt sein.

Die Kommission hat am 17. November 2021 drei neue Initiativen angenommen, um den Europäischen Grünen Deal [https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de] in die Tat umzusetzen. Darunter sind neue Vorschriften zur Erleichterung der Verbringung von Abfällen innerhalb der EU, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die illegale Ausfuhr von Abfällen sowie die Verlagerung der Abfallproblematik in Drittländer anzugehen. Außerdem legt die Kommission die neue Bodenstrategie vor, mit der alle europäischen Böden bis 2050 wiederhergestellt, widerstandsfähig gemacht und angemessen geschützt werden sollen. Eine weitere Initiative soll die von der EU verursachte Entwaldung eindämmen.

Sie richtet sich an Wirtschaftsteilnehmer, die Erzeugnisse in der EU auf den Markt bringen, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung gebracht werden: Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee sowie bestimmte daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade und Möbel.

Diese Wirtschaftsteilnehmer müssen die geografischen Koordinaten des Landes erfassen, in dem die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte erzeugt wurden. Diese genaue Rückverfolgbarkeit soll gewährleisten, dass die Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten über die erforderlichen Daten verfügen, um zu kontrollieren, dass nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gelangen.

Mithilfe eines Benchmarking-Systems wird die Kommission das Risiko von Ländern, nicht entwaldungsfreie oder nicht mit den nationalen Gesetzen im Einklang stehende Erzeugnisse oder Produkte herzustellen, als niedrig, mittel oder hoch einstufen. Die Pflichten von Wirtschaftsteilnehmern und Behörden variieren je nach der Risikokategorie des Ursprungslandes bzw. der Ursprungsregion, wobei weniger strenge Sorgfaltspflichten für Produkte, die aus Gebieten mit geringem Risiko stammen, und stärkere Kontrollen für Gebiete mit hohem Risiko vorgesehen sind.

chk

Abbildung 12

 
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