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CNL 2024, 12
 

EU-Kommission überprüft Einhaltung des Digital Services Act

Die EU-Kommission überprüft, ob Plattformen und Suchmaschinen das Gesetz über Digitale Dienste (DSA) einhalten. Betroffen sind AliExpress, Bing, Google Search, Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube und X.

Abbildung 18

EU-Kommission macht mit dem Digital Services Act ernst: Nicht nur TikTok, YouTube und X müssen danach Auskunft geben.

Gegen AliExpress hat die Kommission ein förmliches Verfahren eingeleitet. Es wird geprüft, ob AliExpress gegen das Gesetz über digitale Dienstleistungen (DSA) verstoßen hat. Es geht um mehrere Bereiche, die mit dem Management und der Minderung von Risiken, der Moderation von Inhalten und dem internen Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden, der Transparenz von Werbung und Empfehlungssystemen, der Rückverfolgbarkeit von Händlern und dem Datenzugang für Forscher zusammenhängen.

In einem förmlichen Auskunftsersuchen soll LinkedIn nähere Angaben darüber geben, wie der Dienst das Verbot einhält, Werbung auf der Grundlage von Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu präsentieren. LinkedIn muss außerdem informieren, wie es sicherstellt, dass seinen Nutzern alle erforderlichen Transparenzanforderungen für Anzeigen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommission hat im Rahmen des DSA förmliche Auskunftsersuchen an Bing und Google Search (Sehr große Online-Suchmaschinen, Very Large Online Search Engines, VLOSE) sowie an Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube und X (Sehr große Online-Plattformen, Very Large Online Platforms, VLOP) gerichtet. Die Kommission fordert diese Dienste auf, mehr Informationen über ihre jeweiligen Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken vorzulegen: Hier geht es z.B. um so genannte „Halluzinationen“, bei denen KI falsche Informationen liefert, um die virale Verbreitung von Deepfakes sowie die automatische Manipulation von Diensten, die Wähler in die Irre führen kann.

Die Kommission fordert außerdem Informationen und interne Dokumente zu den Risikobewertungen und Maßnahmen zur Risikominderung. Hier geht es um Auswirkungen generativer KI auf Wahlprozesse, die Verbreitung illegaler Inhalte, den Schutz der Grundrechte, geschlechtsspezifische Gewalt, den Schutz von Minderjährigen, das psychische Wohlbefinden, den Schutz personenbezogener Daten, den Verbraucherschutz und das geistige Eigentum. Die Fragen beziehen sich sowohl auf die Verbreitung als auch auf die Erstellung von generativen KI-Inhalten.

chk

 
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