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CNL 2023, 8
 

EU-Kommission will Greenwashing verhindern

Die Europäische Kommission hat gemeinsame Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen vorgeschlagen. Die am 22. März 2023 vorgelegten Vorschläge sollen vor schädlichen Greenwashing-Praktiken schützen und dem Wildwuchs von Umwelt-Zeichen und -Siegeln Einhalt gebieten. Unternehmen, die „echte Anstrengungen“ auf sich nehmen, um ihre Auswirkungen auf die Natur, die Ressourcennutzung, klimawirksame Emissionen und die Umweltverschmutzung zu verringern, sollen belohnt werden.

Abbildung 10

Umweltzeichen und Werbeaussagen: Die EU-Kommission will Ordnung in die Öko-Kennzeichnungen bringen.

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutivpräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, sagte, „Grünfärberei“ benachteilige Unternehmen, die wirklich nachhaltige Produkte herstellen. „Viele Europäerinnen und Europäer wollen durch ihr Kaufverhalten zu einer nachhaltigeren Welt beitragen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie den Umweltaussagen vertrauen können.“

Der Vorschlag bringe auch für die Unternehmen Vorteile, denn durch ihn werde klarer erkennbar sein, welche Unternehmen echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen. Sie könnten so Verbraucher für sich gewinnen und ihre Absätze steigern.

Die EU-Kommission verweist auf eine Studie aus dem Jahre 2020, nach der 53,3 Prozent der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder nicht fundiert beurteilt wurden. Da es keine gemeinsamen Vorschriften zu freiwilligen Umweltaussagen (sogenannten Green Claims) von Unternehmen gebe, komme es zu Grünfärberei und es entstünden ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt.

Nach dem Vorschlag der Kommission müssen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen treffen, Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl darauf, wie diese Aussagen zu belegen sind, als auch darauf, wie sie kommuniziert werden.

Die Initiative der EU-Kommission ziele ab auf ausdrückliche Werbeaussagen, wie z.B.: „klimaneutraler Versand“, „Verpackung zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff“ oder „ozeanfreundlicher Sonnenschutz“.

Der Vorschlag decke dabei alle freiwilligen Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen von Produkten, Dienstleistungen und die Gewerbetreibenden selbst ab. Ausgenommen seien jedoch Umweltaussagen, die unter bestehende EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo für ökologische/biologische Lebensmittel. Durch die geltenden Rechtsvorschriften sei bereits gewährleistet, dass diese regulierten Aussagen zuverlässig sind. Umweltaussagen, die von künftigen EU-Regulierungsvorschriften abgedeckt werden, werden aus demselben Grund ausgeschlossen.

Bevor Unternehmen eine der fraglichen Arten von Umweltaussagen in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, müssen diese Angaben künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechende Prüfsysteme einrichten.

Der Vorschlag sieht auch eine Regelung für Umweltzeichen vor. Derzeit gibt es mindestens 230 verschiedene Zeichen. Um die Ausbreitung solcher Zeichen zu kontrollieren, werden neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Für neue private Systeme wird nachzuweisen sein, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme. Zudem müssen sie vorab genehmigt werden.

Der Vorschlag ergänzt den Vorschlag vom März 2022 zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“.

chk

 
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