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CNL 2024, 14
 

EU-Kommission zum Schutz vor Fälschungen

Die Europäische Kommission hat eine Toolbox zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie angenommen. Die Empfehlung der Kommission bezieht sich darauf, wie Nachahmungen sowohl offline als auch online bekämpft und das Recht am geistigen Eigentum besser geschützt werden können.

Abbildung 21

Fälschungen: Längst nicht mehr nur ein Thema bei Straßenverkäufen.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören unter anderem:

– Benennung einer zentralen Kontaktstelle für Fragen der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und Ausweitung der Nutzung bestehender Instrumente wie des vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereitgestellten Portals für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

– Ermutigung der Unterzeichner der Vereinbarung über den Verkauf nachgeahmter Waren im Internet, den Status eines „vertrauenswürdigen Hinweisgebers“ im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) anzustreben und so sicherzustellen, dass ihnen bei der Übermittlung von Meldungen illegaler Inhalte Vorrang eingeräumt wird.

– Anpassung der Verfahren zur Bekämpfung neuer Fälschungspraktiken, Behandlung von Themen wie Spiegelwebsites mit dynamischen Unterlassungsklagen, Optimierung des Informationsaustauschs in Gerichtsverfahren und Gewährleistung eines angemessenen Schadensersatzes, einschließlich materieller und immaterieller Schäden.

– Förderung der alternativen Streitbeilegung für alle Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums, die eine kostengünstige und effiziente Option bietet, insbesondere für grenzüberschreitende Streitigkeiten und KMU.

– Neubewertung und mögliche Anhebung der Höchststrafen für schwere Straftaten im Bereich des geistigen Eigentums.

– Entwicklung von Verfahren zur schnelleren, kostengünstigeren und umweltfreundlicheren Lagerung und Entsorgung von Fälschungen.

– Integration von Inhalten des geistigen Eigentums in die nationalen Ausbildungspläne, insbesondere für Strafverfolgungs- und Wirtschaftsstudien.

– Im Rahmen des KMU-Fonds, werden die Kosten erstattet, die KMU entstanden sind, die sich bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Falle einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder bei der Vermeidung der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch Sachverständige beraten lassen.

– Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit der Industrie und den Mitgliedstaaten eine Checkliste mit Leitlinien dazu entwickeln, wie KMU KI nutzen können, ohne ihre immateriellen Vermögenswerte zu gefährden.

Im Jahr 2019 machten nachgeahmte Produkte fast 6 Prozent aller EU-Einfuhren aus und erreichten einen Wert von 119 Mrd. Euro, was zu einem geschätzten Verlust von 670.000 direkten Arbeitsplätzen und 15 Mrd. Euro an Steuereinnahmen führte.

chk

 
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