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CNL 2024, 9
 

EU-Parlament verabschiedet Lieferkettengesetz

Nach langwierigen Diskussionen über das vor allem auch aus Deutschland (siehe Compliance April und März 2024) kritisierte Lieferkettengesetz der EU, ist der Weg für die europäischen Vorschriften nun endgültig im EU-Parlament geebnet worden.

Am 25. April gab das EU-Parlament endgültig grünes Licht für die neuen Vorschriften. Mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen verabschiedeten die Abgeordneten die neue Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, auf die sich Parlament und Rat geeinigt hatten. Die neuen Regeln verpflichten Unternehmen sowie ihre vor- und nachgelagerten Partner negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte (z.B. Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften) und Umwelt (u.a. Artenschwund, Umweltverschmutzung und die Zerstörung von Naturerbe) vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben.

Die Vorschriften gelten sowohl für EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 450 Mio. EUR als auch für Franchiseunternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 80 Mio. EUR, die mindestens 22,5 Mio. EUR durch Lizenzgebühren erwirtschaften. Auch gelten sie für Unternehmen, Muttergesellschaften und Franchiseunternehmen aus Drittstaaten, die in der EU dieselben Umsatzschwellen erreichen.

Die Richtlinie muss nun noch vom Rat endgültig gebilligt werden, bevor sie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

chk

 
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