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CNL 2021, 2
 

EU-Staatsanwaltschaft nimmt Arbeit auf

Am 1. Juni 2021 hat die EU-Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist befugt, bei Straftaten, die gegen den EU-Haushalt gerichtet sind, zu ermitteln und diese strafrechtlich zu verfolgen. Das gilt etwa bei Betrug, Korruption, Geldwäsche oder grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug.

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Die Europäische Staatsanwaltschaft wird von der ehemaligen rumänischen Anti-Korruptions-Staatsanwältin Laura Kövesi als erster Europäischer Generalstaatsanwältin geleitet.

Grenzüberschreitender Betrug kostet die Mitgliedstaaten jedes Jahr mindestens 50 Mrd. Euro an Mehrwertsteuereinnahmen. Für 2015 hatten die Mitgliedstaaten gemeldet, dass etwa 638 Mio. Euro an Strukturfondsmitteln der EU missbräuchlich verwendet worden seien, teilt der Rat der EU mit.

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, diesen Betrug zulasten der EU-Finanzen zu bekämpfen. Sie ist die weltweit erste supranationale Staatsanwaltschaft, die unmittelbar grenzüberschreitend ermitteln kann.

Ihre Ermittlungen führt die Europäische Staatsanwaltschaft durch bei Betrug zulasten von EU-Mitteln in Höhe von mehr als 10.000 Euro oder in Fällen von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schaden von mehr als 10 Mio. Euro.

Die Europäische Staatsanwaltschaft soll damit Lücken der Strafverfolgung schließen, denn die bisher bestehenden EU-Einrichtungen – wie etwa das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) oder die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) – können keine strafrechtlichen Ermittlungen oder Strafverfahren in den Mitgliedstaaten einleiten. Ausschließlich die nationalen Behörden konnten bislang solche Straftaten untersuchen. Aber auch ihnen stehen nur begrenzte Instrumente zur Bekämpfung groß angelegter, grenzüberschreitender Finanzkriminalität zur verfügen, denn ihre Zuständigkeit endet an den Landesgrenzen.

Dennoch tragen fünf der 27 Mitgliedstaaten die EU-Staatsanwaltschaft nicht mit: Ungarn, Polen, Irland, Schweden und Dänemark.

Aus den 22 teilnehmenden Ländern wird jeweils ein Europäischer Staatsanwalt mit Sitz im Kollegium der Europäischen Staatsanwaltschaft in Luxemburg entsendet. Jedes teilnehmende Land wird außerdem über mindestens zwei Europäische Delegierte Staatsanwälte verfügen, die die Ermittlungen in ihrem Heimatland durchführen.

Den Vorsitz hat die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi inne. Die 48jährige Juristin leitete von 2013 bis 2018 die oberste Korruptionsbekämpfungsbehörde Rumäniens.

Deutschland entsendet mit Andrés Ritter einen stellvertretenden Europäischen Generalstaatsanwalt. Andrés Ritter (56) ist seit 1995 Staatsanwalt. 2008 wurde er Stellvertretender Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern. Seit 2010 leitete er verschiedene Staatsanwaltschaften, zuletzt war er von 2013 bis 2020 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Rostock. Er ist deutscher Vertreter in der Internationalen Richtervereinigung, die sich weltweit für justizielle Unabhängigkeit engagiert.

Weiterer Stellvertreter der Europäischen Generalstaatsanwältin ist der italienische Staatsanwalt Danilo Ceccarelli.

Außerdem gehören aus Deutschland elf Delegierte Europäische Staatsanwälte in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und München zum Team der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Bürgerinnen und Bürger können den Verdacht auf eine Straftat wie den Betrug mit EU-Mitteln ab dem 1. Juni hier melden.

chk

Die Entstehung der EUStA

Die Kommission hatte bereits 2013 ihren Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) vorgelegt. Um die Annahme dieses Vorschlags zu ermöglichen, musste der Rat Einvernehmen erzielen und die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen.

Nach mehr als dreijährigen Verhandlungen ist dies dem Rat jedoch nicht gelungen. Die mangelnde Einstimmigkeit wurde im Februar 2017 vom Rat festgestellt und im folgenden Monat vom Europäischen Rat bestätigt.

In solch einer Situation kann – gemäß den EU-Verträgen – eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten eine Verstärkte Zusammenarbeit begründen. Diese Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) wurde im April 2017 eingeleitet.

Zwei Monate später, am 8. Juni 2017, erzielten die teilnehmenden Mitgliedstaaten Einvernehmen über die Verordnung. Das Parlament erteilte am 5. Oktober 2017 seine Zustimmung. Daraufhin nahm der Rat am 12. Oktober die EUStA-Verordnung an, die am 20. November 2017 in Kraft trat.

CNL 2021 S. 2 (3)

Abbildung 2

 
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