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CNL 2022, 6
 

EU und USA einigen sich auf transatlantischen Datenschutzrahmen

Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten gaben Ende März bekannt, dass sie sich grundsätzlich auf einen neuen transatlantischen Datenschutzrahmen geeinigt haben. Er soll den transatlantischen Datenverkehr fördern und die vom Europäischen Gerichtshof im Schrems II-Verfahren geäußerten Bedenken ausräumen.

Abbildung 7

Annäherung: Dank eines neuen transatlantischen Datenschutzrahmens könnte die Datenübermittlung in die USA bald einfacher werden.

Mit der neuen Vereinbarung verpflichten sich die USA, Reformen bezüglich der US-Signalaufklärungsaktivitäten umzusetzen, die den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten stärken. Signalüberwachungsaktivitäten zur Verfolgung definierter nationaler Sicherheitsziele sollen notwendig und verhältnismäßig sein. Um die Einhaltung der Beschränkungen für Überwachungsaktivitäten sicherzustellen, wollen die USA einen zweistufigen unabhängigen Rechtsbehelfsmechanismus mit verbindlicher Befugnis und direkte Abhilfemaßnahmen einrichten sowie eine strengere und mehrschichtige Überwachung der Signalaufklärungsaktivitäten.

Der transatlantische Datenschutzrahmen spiegelt mehr als ein Jahr detaillierter Verhandlungen zwischen den USA und der EU wider.

Der Europäische Gerichtshof hatte am 16. Juli 2020 mit seinem Urteil im Schrems II-Verfahren klargestellt, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn sie in diesem Drittland einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU. Für die USA hatte der EuGH ein solches angemessenes Schutzniveau verneint. Datenübermittlungen in die USA, die bis dahin auf das EU-US Privacy Shield gestützt werden konnten, mussten infolge der Entscheidung durch eine Schutzmaßnahme nach Artikel 46 DSGVO abgesichert werden.

chk

 
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