Europäisches Datengesetz in Kraft
Am 11. Januar 2024 ist das Europäische Datengesetz (Data Act) in Kraft getreten und gilt ab dem 12. September 2025. Die neuen Vorschriften legen die Rechte auf Zugang zu in der EU generierten Daten und deren Nutzung in allen Wirtschaftszweigen fest und sollen den Austausch von Daten, insbesondere Industriedaten, erleichtern.
Vernetzte Produkte: Nutzer sollen auf Daten zugreifen können.
Die neuen Vorschriften sollen es Nutzern vernetzter Produkte ermöglichen, auf die von diesen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und diese Daten an Dritte weiterzugeben. So könne beispielsweise der Eigentümer eines vernetzten Fahrzeugs oder der Betreiber einer Windkraftanlage vom Hersteller verlangen, bestimmte Daten, die bei der Nutzung dieser vernetzten Produkte erzeugt werden, an einen Reparaturdienst nach Wahl des Eigentümers weiterzugeben, erläutert die Europäische Kommission in einer Mitteilung zum Data Act. Verbrauchern und anderen Nutzern vernetzter Produkte soll dies mehr Kontrolle verschaffen und Dienste auf dem Anschlussmarkt sowie Innovationen fördern. Gleichzeitig soll der Data Act die Anreize für Hersteller, in datengenerierende Produkte und Dienstleistungen zu investieren, erhalten, und ihre Geschäftsgeheimnisse weiterhin schützen.
Auch öffentliche Stellen können mit dem Data Act auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen, um bei der Reaktion auf öffentliche Notfälle wie Überschwemmungen und Waldbrände zu helfen, wenn die erforderlichen Daten nicht ohne Weiteres auf andere Weise verfügbar sind.
Der Data Act soll europäische Unternehmen zudem vor missbräuchlichen Vertragsklauseln in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung schützen, die eine Vertragspartei der anderen einseitig auferlegt. Dies soll es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, sich aktiver am Datenmarkt zu beteiligen.
Der Data Act enthalte außerdem Garantien gegen unrechtmäßige Ersuchen von Behörden aus Drittländern, die um die Übermittlung oder den Zugriff auf in der EU gespeicherte nicht personenbezogene Daten bitten.
Nach seinem Inkrafttreten wird der Data Act in 20 Monaten, also ab dem 11. September 2025, anwendbar sein.
chk