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CNL 2021, 6
 

FIU-Jahresbericht 2020: Verdachtsmeldungen nehmen zu

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hält in ihrem Jahresbericht 2020 einen absoluten Zuwachs um rund 29.000 auf insgesamt 144.005 Verdachtsmeldungen fest. In den vergangenen zehn Jahren habe sich das jährliche Meldeaufkommen damit mehr als verzwölffacht.

Abbildung 6

Entwicklung der Anzahl der Verdachtsmeldungen nach dem GwG (2010 – 2020)

Abbildung 7

Aus den Verdachtsmeldungen resultierende Urteile, Strafbefehle, Beschlüsse und Anklageschriften

Noch immer stamme der weit überwiegende Teil der Meldungen (rund 97 %) aus dem Finanzsektor. Allein in diesem Sektor seien 25 % mehr Verdachtsmeldungen abgegeben worden.

Der Nichtfinanzsektor habe einen überproportionalen Anstieg in Höhe von fast 90 % im Vergleich zu 2019 verzeichnet. Trotzdem bewegten sich die Meldungen dort mit 2.854 (Jahr 2019: 1.512) weiter auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Das steigende Meldeaufkommen sei vor allem auf die Verpflichtetengruppe der Notare zurückzuführen. Im Vorjahr 2019 waren es die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.

Hintergrund für die zunehmende Zahl an Meldungen von Notaren sei die zum 1. Oktober 2020 in Kraft getretene Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien, die nunmehr die Meldepflichten bestimmter Berufsgruppen bei Immobilientransaktionen konkretisiert und verschärft.

Aus dem Glücksspielsektor und bei den Güterhändlern sei hingegen ein vermutlich durch die pandemiebedingte Schließung von Ladenlokalen starker Rückgang der Meldungen zu verzeichnen.

Überproportional gestiegen ist hingegen auch das Meldeaufkommen im Zusammenhang mit Kryptowerten. Hier habe sich die Zahl der eingehenden Verdachtsmeldungen im Vergleich zum Jahr 2019 mehr als verdoppelt auf rund 2.050.

Mit Beginn der Corona-Pandemie gingen bei der FIU von Mitte März bis Ende Dezember 2020 zudem rund 11.200 Verdachtsmeldungen ein, die in einem möglichen Zusammenhang mit der Thematik „COVID-19“ standen. Die meisten Meldungen bezogen sich auf die betrügerische Erlangung der sogenannten „Corona-Soforthilfen“. Zeitweise hätten diese Meldungen bis zu 25 % des monatlichen Gesamtmeldeaufkommens ausgemacht.

Rückläufig waren im Jahr 2020 allerdings die Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften. So gingen bei der FIU mit 12.618 Rückmeldungen 28 % weniger ein als im Vorjahr. Die FIU erklärt dies mit ihrer verstärkt risikobasierten Arbeitsweise im Berichtsjahr, durch die insgesamt deutlich weniger Analyseberichte an zuständige Stellen abgegeben worden seien, was den Rückgang der erhaltenen Rückmeldungen von Staatsanwaltschaften zur Folge gehabt habe. Bei insgesamt 783 Rückmeldungen handelte es sich um Urteile, Strafbefehle, Beschlüsse und Anklageschriften. Unverändert zu den Vorjahren bildeten aber Einstellungsverfügungen mit ca. 93,8 % den überwiegenden Anteil der staatsanwaltschaftlichen Rückmeldungen. Die FIU weist in ihrem Jahresbericht allerdings darauf hin, dass ein eingestelltes (Geldwäsche-)Strafverfahren nicht bedeute, dass die zugrundeliegende Verdachtsmeldung als wirkungslos zu betrachten sei. Häufig werde lediglich das Verfahren wegen Geldwäsche eingestellt, jedoch gesondert wegen der Vortat (z.B. Betrug) weiter ermittelt bzw. das Verfahren abgetrennt.

Im Jahr 2020 tauschte die FIU mit insgesamt 145 Staaten Informationen aus. Besonders ausgeprägt war die Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Luxemburg, Malta und Italien, sowie mit Großbritannien, der Schweiz und Russland.

Die Anzahl der eingehenden Spontaninformationen, also der proaktiv übermittelten Sachverhalte, die nicht mit einem durch die Partnerbehörde übersandten Ersuchen verknüpft sind, stieg auf 1.451 (2019: 804) Vorgänge. Der überwiegende Anteil der eingehenden Vorgänge in der internationalen Zusammenarbeit sei dabei mit rund 83 % auf EU-FIUs entfallen. Insbesondere die FIUs in Malta und Luxemburg hebt die deutsche FIU hervor. Alleine die FIU Malta habe 529 Spontaninformationen übersandt. Eine Vielzahl dieser Spontaninformationen der FIU Malta betreffen Sachverhalte im Zusammenhang mit Glücksspiel und Wetten.

chk

Financial Intelligence Unit (FIU)

Gemäß der EU-Geldwäscherichtlinie und weiterer internationaler Verpflichtungen sind in den einzelnen EU-Staaten sogenannte Financial Intelligence Units angesiedelt. Bei diesen Einheiten handelt es sich im Kern um nationale Zentralstellen für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über ungewöhnliche oder verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. In Deutschland wurde die FIU als administrativ ausgerichtete Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen innerhalb der Generalzolldirektion eingerichtet. Die internationale Zusammenarbeit gewährleistet die Egmont Group, ein internationaler Zusammenschluss von derzeit 166 FIUs weltweit. Ziel ist der sichere Austausch von Fachwissen und Finanzinformationen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Relevante Informationen werden zwischen den FIUs proaktiv weitergegeben oder auf Ersuchen zur Verfügung gestellt.

 
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