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CNL 2025, 8
 

FIU-Jahresbericht: Reformprozess prägte das Jahr 2024

Der Jahresbericht der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) für das Jahr 2024 sei vor allem geprägt von dem 2023 eingeleiteten Reformprozess, berichtet die Behörde. Im Fokus standen technologische Weiterentwicklungen und der effizientere Umgang mit Verdachtsmeldungen. Ein Schwerpunkt lag zudem auf Kryptowerten.

Abbildung 10

Die FIU Deutschland war 2024 auch in die Vorbereitung der neuen AMLA eingebunden, die seit 1. Juli 2025 ihren Sitz im Frankfurter Messeturm hat.

Als zentrale Ergebnisse des Reformprozesses im Jahr 2024 benennt die FIU den Abschluss der Planungen zur umfassenden technologischen Weiterentwicklung, vor allem im Bereich der Datenanalyse, die Einrichtung einer neuen Analyseeinheit („Sharks“) sowie die Fortentwicklung der Strategischen Analyse.

Ein weiterer Fokus habe im Jahr 2024 auf der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene gelegen, die geprägt gewesen sei von der Umsetzung der gesetzlichen Anpassungen zur Stärkung der FIU. Im Benehmen mit Partnerbehörden habe die FIU Kriterien für eine automatisiert risikobasierte Filterung eingehender Verdachtsmeldungen festgelegt, die im Mai 2024 bereits evaluiert werden konnten.

Zu den bei der FIU eingehenden Verdachtsmeldungen vermeldet die Behörde 2024 erneut einen Rückgang auf etwa 265.708 (Vorjahr: 322.590 Meldungen). Dies führt die Behörde zurück auf das im Jahr 2023 in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter Beteiligung des Expertenstabs der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) entwickelte Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten, die grundsätzlich keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 GwG auslösen. Das Eckpunktepapier diene den Verpflichteten als Hilfestellung für das Erkennen derartiger Sachverhalte und werde laufend aktualisiert.

Im Vergleich zum Vorjahr seien die Sofortmaßnahmen (Maßnahmen zur schnellen Unterbindung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung) um rund 16 % zurückgegangen. Grund hierfür sei, dass die FIU im Juni 2023 in einem einzigen Analysekomplex 23 Sofortmaßnahmen angeordnet hat. Ohne Berücksichtigung dieses Komplexes wäre ein Anstieg der Sofortmaßnahmen um rund 31 % zu verzeichnen, so die FIU. Diesem Anstieg entspreche auch die im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Rückmeldungen um rund 21 %. In Strafverfahren, zu denen die FIU Informationen weitergeleitet hat, hat die zuständige Staatsanwaltschaft der FIU die Erhebung der öffentlichen Klage und den Ausgang des Verfahrens einschließlich aller Einstellungsentscheidungen mitzuteilen (§ 42 Absatz 1 GwG). Anhand der Rückmeldungen lassen sich zum einen Aussagen zur Wirksamkeit des Verdachtsmeldewesens durch Nachverfolgung des Verfahrensausgangs treffen, erläutert die FIU in ihrem Jahresbericht. Zum anderen ermögliche die ergänzende Auswertung der Rückmeldungen der FIU, ihre Analysearbeit sachgerecht auf die Bedarfe der Empfängerbehörden auszurichten.

Die Anzahl der bei der FIU neu registrierten Verpflichteten habe sich im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2024 mehr als verdreifacht. Grund hierfür sei vor allem die ab dem 1. Januar 2024 verpflichtende Registrierung von Verpflichteten bei der FIU (§ 45 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 59 Absatz 6 Satz 1 GwG). Dies habe zu einem überproportional hohen Anstieg an Registrierungsanträgen geführt.

Ein Schwerpunkt lag 2024 auf Kryptowerten: Mit deren zunehmender Verbreitung, dezentralen Plattformen und digitalen Vermögenswerten entstünden neue Herausforderungen für die Analyse und Bewertung eingehender Verdachtsmeldungen. Die daraus resultierenden Mechanismen seien in vielfacher Hinsicht anders als herkömmliche Muster: „Geldströme verlaufen verschleierter, Transaktionen sind technisch komplexer, und die wirtschaftlich Berechtigten lassen sich nicht ohne Weiteres eindeutig identifizieren, da sie zunehmend in anonymisierten oder technisch verborgenen Strukturen agieren“, heißt es im Jahresbericht.

Die zunehmende Bedeutung digitaler Vermögenswerte zeige sich auch in der Analysearbeit der FIU. Im Jahr 2024 seien rund 8.700 Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowerten eingegangen. Ihr Anteil am Gesamtaufkommen habe damit einen neuen Höchstwert erreicht. Ein exemplarischer Fall im aktuellen Jahresbericht zeige zudem, wie Anlegergelder über digitale Zahlungswege, klassische Bankverbindungen und fingierte Identitäten grenzüberschreitend verschoben wurden. Das unterstreiche den Bedarf an internationaler Vernetzung und einem abgestimmten Vorgehen. So sei die FIU Deutschland auch im Jahr 2024 strategisch und operativ in internationale Kooperationsformate eingebunden. In multilateralen Initiativen wie der Counter Terrorist Financing Taskforce Israel (CTFTI) oder dem Netzwerk Russian-Related Illicit Financial Flows (RRIFS) beteiligte sie sich an der Analyse sicherheitsrelevanter Finanzströme mit Bezug zur Lage in Nahost sowie zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Außerdem sei die FIU Deutschland im Berichtsjahr 2024 in wesentliche Fachformate zur Vorbereitung der neuen Anti-Money Laundering Authority (AMLA) in Frankfurt eingebunden gewesen. Dabei habe die FIU ihre Perspektive zur künftigen Rolle der EU-FIUs eingebracht, etwa im Hinblick auf gemeinsame Analysen grenzüberschreitender Sachverhalte oder den Austausch zu operativen Standards. Bei der Bewerbung um den Standort der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche hatte Deutschland im Februar 2024 den Zuschlag bekommen. Die AMLA ist nun in Frankfurt am Main angesiedelt und hat am 1. Juli 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen.

chk

 
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