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CNL 2022, 10
 

FIU-Jahresbericht 2021: Meldungen im Nichtfinanzsektor fast verdreifacht

Mit einem neuen Rekordeingang von 298.507 Geldwäscheverdachtsmeldungen verzeichnete die Financial Intelligence Unit (FIU) im Jahr 2021 ein Plus von rund 154.500 Meldungen im Vergleich zum Vorjahr. Damit hat sich innerhalb eines Jahres die Anzahl der eingehenden Verdachtsmeldungen mehr als verdoppelt. Sogar nahezu verdreifacht haben sich die Meldungen im Nichtfinanzsektor. Treiber sei hierbei vor allem der Immobiliensektor gewesen.

Abbildung 11

Immobiliengschäfte: Sie stehen immer mehr im Fokus der Verdachtsmeldungen.

Als Ursache für den enormen Anstieg des Meldeaufkommens nennt die FIU in ihrem Jahresbericht unter anderem die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien). Diese ist zum 1. Oktober 2020 in Kraft getreten und habe im Jahr 2021 spürbar ihre Wirkung entfaltet.

Zwar sei der weit überwiegende Teil der Meldungen mit rund 97 Prozent dem Finanzsektor zuzuschreiben, die Meldungen im Nichtfinanzsektor hätten sich aber im Vergleich zum Vorjahr annähernd verdreifacht.

Dies sei vor allem auf das erhöhte Meldeaufkommen der Notarinnen und Notare sowie der Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler infolge der Einführung der GwGMeldV-Immobilien zurückzuführen, die unter anderem die Meldepflichten der im Immobiliensektor tätigen rechtsberatenden Berufsgruppen sowie der Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler weiter konkretisiert.

„Besonders im Fokus stehen hierbei Finanztransaktionen mit Bezügen zu Immobiliengeschäften, die mögliche Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Neben der deutlichen Zunahme der Registrierungszahlen stabilisierte sich auch die Anzahl der durch diese Verpflichtetengruppe abgegebenen Meldungen mit bis zu 600 Verdachtsmeldungen pro Monat auf einem relativ hohen Niveau“, berichtet die FIU.

Abbildung 12

Entwicklung der Anzahl der Verdachtsmeldungen nach dem GwG

„Immobilien tragen ein hohes Risiko für Geldwäsche in sich“, erläutert die FIU in ihrem Bericht. So gehe der Verkauf zumeist mit hohen Transaktionsvolumina einher. Zudem gebe es zahlreiche rechtliche Gestaltungsoptionen zur möglichen Verschleierung der Mittelherkunft und der Eigentumsverhältnisse, auch unter Einbindung in- und ausländischer juristischer Personen.

Durch die 2021 unverändert dynamische Preisentwicklung am Immobilienmarkt und das niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt habe der Immobiliensektor weiterhin über hohe Attraktivität für Anleger, aber auch für Geldwäscher, verfügt.

Mit der Zuordnung zum Risikoschwerpunkt Immobilien möchte die FIU daher gewährleisten, dass Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Immobiliengeschäften stets priorisiert bearbeitet werden. Außerdem werden die Meldungen auf neue Typologien hin analysiert, um im Austausch mit Verpflichteten und Strafverfolgungsbehörden, unter anderem im Rahmen der AFCA Arbeitsgruppe „Geldwäsche im Immobiliensektor“, entsprechende Informationen zur Verfügung stellen zu können. So werde eine Fortschreibung der Begehungsweisen ermöglicht und die Verpflichteten in die Lage versetzt, meldepflichtige Sachverhalte noch zielgerichteter zu identifizieren.

Als weitere Gründe für den Anstieg der Verdachtsmeldungen insgesamt nennt die FIU die Novellierung des Geldwäschetatbestands in Form der Einführung des sogenannten All-Crime-Ansatzes sowie die dynamische Entwicklung des Marktes für Kryptowerte.

Die Anzahl der Meldungen mit Bezügen zu Kryptowerten belief sich im Gesamtjahr 2021 auf rund 5.230 (2020: rund 2.050). Auch hier seien erste Effekte der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen spürbar gewesen, wonach das Kryptoverwahrgeschäft als Finanzdienstleistung einzustufen ist und entsprechende Dienstleistungsunternehmen der aufsichtsrechtlichen Erlaubnis bedürfen. So sei zum Beispiel der Anteil der Meldungen von Finanzdienstleistungsinstituten im Vergleich zum Vorjahr auf rund 7,5 Prozent angestiegen (2020: rund 1 Prozent).

chk

 
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