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CNL 2022, 4
Ikemeyer/Krimphove 

Geldwäsche im Zahlungs- und Kapitalmarkt

Die Geldwäschekriminalität hat selbst nach der sechsten EU-Geldwäsche-Richtlinie (Rl. 2018/1673) und der Reform des deutschen Geldwäsche-Straftatbestandes § 261 StGB zum 26. Juni 2021 nicht abgenommen. Im Rahmen der Geldwäsche und daher zu ihrer Bekämpfung kommt vor allem Banken und Finanzdienstleistern eine große Bedeutung zu. Doch Geldwäschetatbestände sind für den Praktiker oft nur schwer zu erkennen. Raphael Ikemeyer und Prof Dr. jur. Dieter Krimphove geben darum einen Überblick. Ein ausführlicher Beitrag hierzu erschien in CB 2022, 432.

Abbildung 4

Krypto-Produkte: Sie nehmen ein Übergewicht unentdeckter Geldwäsche ein.

Den Hauptteil an Geldwäschetatbeständen macht der Erwerb einer Kapitalanlage auf dem Kapitalmarkt aus. Die Erscheinungsformen der Geldwäsche hängen dabei von dem jeweiligen Produkt aber auch ihrer jeweiligen Vertriebsform ab. So nehmen eigens die „modernen“ Formen des Kapitalhandels, namentlich die Krypto-Produkte in den Phasen ihrer Platzierung und des Layerings – aufgrund der Intransparenz ihres Einstehens und der ihres Handelns – ein Übergewicht unentdeckter Geldwäsche ein. Der Geldwäscher versucht zunächst durch mehrfachen Wertträgerwechsel, Spuren der Vortat zu beseitigen. Zur Platzierung der zu waschenden Mittel eignen sich insbesondere spezielle Krypto-Geldautomaten sowie Broker-Börsen oder auch Peer-to-Peer Plattformen, um kontaminierte Gelder in Kryptowährungen umzutauschen und zu transferieren. Auch diese ermöglichen einen anonymen und automatisierten Verschleierungsprozess.

Allen modernen Cyberkriminalitätsmethoden liegt der Umstand zu Grunde, dass man mithilfe von langen Reihen an Transaktionen, einschließlich mehrerer Wertträgerwechsel, die Geldimplementierung verschleiern kann.

Ein Beispiel dafür ist der Umtausch von zu waschenden Zahlungsmitteln in Kryptowährungen wie Bitcoin zu Monero und umgekehrt sowie Überweisungen in Drittländer und Investitionen in Immobilien oder andere Vermögenswerte. In der Regel teilen Täter Transaktionen in kleinere Beträge auf, um keinen Verdacht zu erregen und transferieren Gelder über Länder mit weniger strengen Vorschriften und Kontrollen.

In der letzten Zeit verwenden Geldwäscher auch vermehrt elektronische Gutscheine. Diese beziehen sie als Zahlungsmittel für kriminelle Handlungen und geben diese dann – etwa durch Weiterveräußerungen – in den Kapitalmarkt. Gutscheine lassen sich über zahlreiche Dienstleister beziehen. Ein typisches Beispiel hierfür sind Paysafecard, iTunes und Amazon-Geschenkkarten sowie Gutscheine von stationären Händlern, die ebenfalls online einlösbar sind.

Neben zahlreichen neueren Formen der Geldwäsche, eignen sich speziell in der Phase der Integration klassische Geldwäschemöglichkeiten, wie verschleiernde Geldtransferleistungen, Überfakturierungen bzw. das Vortäuschen von Ausgaben.

Eine zunehmend beliebte Geldwäscheform ist das Mirror Trading. Hierdurch sind Geldwäscher in der Lage große Summen zu verschleiern. Mirror Trading bezeichnet eine Vorgehensweise, bei dem zwei oder mehrere Parteien die gleiche geschäftliche Handlung vornehmen: A verkauft an D Wertpapiere, die dieser ankauft. D verkauft umgekehrt (gespiegelt) an A die gleiche Menge an Wertpapieren. Das Geld, das D für den Ankauf der Wertpapiere an A bezahlt bzw. das Geld, das A für den Erwerb der Wertpapiere an D ausgibt, wird auf diese Weise gewaschen. Mittels der Bezahlung der Wertpapiere führt A sein Geld in den Markt (des D) ein und wäscht es auf diese Weise. Gespiegelt wäscht D sein Geld durch die Bezahlung seiner Wertpapiere an A.

Die Ausführungen verdeutlichen, dass Geldwäscher häufig verschiedenste Methoden und Anlageprodukte zur Verschleierung und Einschleusung von inkriminierten Vermögenswerten nutzen. Die wachsende Entwicklung von anonymen und im Internet stattfindenden Dienstleistungen erschwert die Identifikation und Verfolgbarkeit von Zahlungsströmen zunehmend.

Raphael Ikemeyer und Prof Dr. jur. Dieter Krimphove

Der ausführliche Beitrag der beiden Autoren zu den auf dem Zahlungs- und Kapitalmarkt existierenden, vielfältigen Geldwäschemöglichkeiten erschien unter dem Titel „Geldwäsche:

Tatbestände, Aufgriffsmöglichkeiten, Indizien im Zahlungs- und Kapitalmarkt“ in CB 2022, 432.

Abbildung 5

Raphael Ikemeyer ist Masterstudent an der Universität Paderborn mit dem Schwerpunkt Europäisches Wirtschafts- und Werberecht. Er ist zudem als Werkstudent bei der GEDORE GmbH beschäftigt.

Abbildung 6

Prof. Dr. jur. Dieter Krimphove ist Jean Monnet-Professor „ad personam“ und Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Paderborn sowie Gastprofessor an der Donau-Universität Krems und an der Université Strasbourg.

 
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