Hinweisgeberschutzgesetz ausgebremst
Bis zum 17. Dezember 2021 soll die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein. In Deutschland legte das Bundesjustizministerium erst im Dezember 2020 den Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz vor. Medienberichten zufolge ist der Entwurf nun Ende April 2021 vorerst ausgebremst, nachdem CDU und SPD keine Einigkeit erzielen konnten.
Nichts sagen, sehen und hören: Viele Arbeitnehmer dürften nach dieser Devise verfahren und auf Nummer sicher gehen, solange das Hinweisgeberschutzgesetz noch auf sich warten lässt.
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geht in einem wichtigen Punkt über die Vorgaben der europäischen Richtlinie, die er umsetzen soll, hinaus: Nicht nur Hinweisgeber, die Verstöße gegen EU-Recht melden, sollen geschützt sein, sondern auch Meldungen über Verstöße gegen deutsches Recht sind erfasst.
Dem Koalitionspartner CDU passt das nicht. Er befürchtet eine erhebliche Mehrbelastung für Unternehmen. Damit übertreffe der Gesetzentwurf ohne Notwendigkeit die EU-Vorgaben. In Zeiten der Pandemie, in der viele Unternehmen um ihre Existenz kämpfen, müsse die rechtliche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aber auf das begrenzt werden, was die EU vorgebe.
SPD-Vertreter verteidigten den Entwurf – unter anderem auch Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, der auf den Schutz von Arbeitnehmern hinwies, die beispielsweise bei Verletzungen der Arbeitsschutzvorschriften Alarm schlagen. Gerade in Zeiten der Pandemie sei der Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders wichtig. Eine „verkorkste Schmalspurlösung zulasten mutiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ werde es mit ihm nicht geben, kündigte er an.
Die europäische Richtlinie muss bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt sein. Viel Zeit bleibt also nicht mehr: Sofern nicht zügig eine Einigung erzielt wird, dürfte der Termin – auch angesichts der Bundestagswahl im September – kaum noch zu halten sein.
chk