Nachhaltigkeitsberichterstattung: Pilotgruppe will Eckpunkte für KMU erarbeiten
Nachhaltigkeit: Künftig auch in der Berichterstattung von KMU ein Thema.
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wollen Unternehmen in Deutschland gemeinsam bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterstützen.
Hierzu haben DRSC und RNE sich in einer Kooperationsvereinbarung vom 8. September 2022 auf die Einrichtung einer Pilotgruppe KMU-Reporting verständigt. Die Pilotgruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern aus KMU und verschiedenen Stakeholdergruppen der KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung, die hier namentlich aufgeführt sind.
Erstes Ergebnis der Pilotgruppe, die ihre Arbeit im November 2022 aufgenommen hat, soll ein Eckpunktepapier sein, in dem die „wesentlichen Aspekte für qualitativ hochwertige und dabei den spezifischen Strukturen der KMU entsprechende Nachhaltigkeitsstandards zusammengetragen werden“, heißt es in einer Mitteilung des DRSC.
Im Zuge der Ausweitung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsinformationen werden in Zukunft etwa 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Dies gilt für die aktuell zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichteten rund 500 vorrangig börsennotierten Unternehmen bereits für Geschäftsjahre ab 2024. Aufgrund der gestaffelten Erstanwendung gelten die Anforderungen für die große Anzahl aller anderen großen Kapitalgesellschaften für Geschäftsjahre ab 2025 und für kapitalmarktorientierte KMU für Geschäftsjahre ab 2026 bzw. 2028. Dies werde sich indirekt auch auf die Berichterstattung anderer KMU auswirken, da deren Nachhaltigkeitsinformationen aufgrund der Einbindung in die Wertschöpfungsketten berichtspflichtiger Unternehmen oder für die Finanzierung erforderlich sein werden, erläutert das DRSC.
chk