Neue Grundsätze der Zusammenarbeit
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatten sich 2021 darauf verständigt, die bisherigen „Grundsätze für die Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht des BMF über die BaFin“ grundlegend zu überarbeiten. Mitte Mai 2022 legten sie nun die neuen Grundsätze vor.
Außer einer stärkeren Verankerung der operativen Unabhängigkeit der BaFin und der engen Zusammenarbeit zwischen BMF und BaFin in der nationalen, europäischen und internationalen Regulierung werde auch die Rechts- und Fachaufsicht des Ministeriums neu ausgerichtet, teilten BMF und BaFin mit. Die BaFin berichte an das BMF über kritische Entwicklungen bei wichtigen beaufsichtigten Unternehmen oder bei Relevanz für die Stabilität des Finanzmarkts, eines Sektors oder beispielsweise bei drohendem erheblichem Schaden für Anleger oder Verbraucher. Dies ermögliche es dem BMF, die Erfüllung des gesetzlichen Aufsichtsmandats zu überprüfen. Gleichzeitig bleibe die Eigenverantwortung der BaFin bei der Einzelaufsicht gewahrt. Die neuen Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen BMF und BaFin sind hier abrufbar.