Regeln zu Menschenrechten und Umweltauswirkungen
Zum Klimaschutz verpflichtet: Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Begrenzung der Erderwärmung umsetzen.
Das EU-Parlament hat Anfang Juni 2023 seine Position für die Verhandlungen mit den EU-Ländern über Regeln zur Integration von Menschenrechten und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung angenommen.
Die neuen Vorschriften gelten für in der EU ansässige Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche, einschließlich Finanzdienstleistungen, mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Mio. EUR sowie für Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Mio. EUR. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR, wenn mindestens 40 Mio. in der EU erwirtschaftet wurden, werden ebenfalls einbezogen.
Die Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C umsetzen. Im Falle großer Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten wird sich die Erfüllung der Ziele des Plans auf die variable Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung (z.B. Boni) auswirken. Die neuen Vorschriften verpflichten die Unternehmen außerdem, sich mit den von ihren Handlungen Betroffenen, einschließlich Menschenrechts- und Umweltaktivisten, auseinanderzusetzen, einen Beschwerdemechanismus einzuführen und die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflicht regelmäßig zu überprüfen.
Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind schadenersatzpflichtig und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie die namentliche Anprangerung („Naming and Shaming“), die Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, werden von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen.
Nach dem angenommenen Text sollen die neuen Verpflichtungen je nach Größe des Unternehmens nach drei oder vier Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Vorschriften um ein weiteres Jahr verschieben.
chk