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CNL 2021, 9
 

The Future of Compliance: Studie blickt auf Compliance-Gesetzesvorhaben

Zum fünften Mal in Folge nimmt die Studie „The Future of Compliance“ Trends und Herausforderungen im Compliance-Management unter die Lupe. In der aktuellen Untersuchung blickt Deloitte in Kooperation mit der Quadriga Hochschule Berlin und dem Compliance Manager Magazin auf diverse Gesetzesvorhaben, die 2021 für das Compliance-Umfeld deutscher Organisationen diskutiert wurden oder sich konkretisiert haben und damit hohe Bedeutung für das Berufsfeld besitzen.

Abbildung 12

Compliance: Stand 2021 besonders unter dem Eindruck neuer Gesetzesvorhaben.

Der Regierungsentwurf des Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E) wurde in der vergangenen Legislaturperiode nicht weiterverfolgt. Eine Wiederaufnahme der Diskussionen zum Unternehmensstrafrecht ist jedoch wahrscheinlich. Die Einschätzungen der Studienteilnehmer hierzu wurden auf Basis des Regierungsentwurfs zwischen Mai und Juni 2021 erhoben. Der Aussage, dass das VerSanG zu einer Erhöhung der Relevanz von Compliance in ihrer Organisation führen wird, stimmten zwei Drittel der Teilnehmer tendenziell zu, 24 Prozent sogar „voll und ganz“. Lediglich 8 Prozent der Befragten erwarteten keinen Effekt des VerSanG auf die Relevanz von Compliance.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollten die Anforderungen der „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ bis zum 16. Dezember in nationales Recht umgesetzt werden. Zentraler Bestandteil der neuen Regelung, ist die Etablierung eines Hinweisgebersystems. Drei Viertel der befragten Organisationen (76 Prozent) haben bereits eins implementiert. Weitere 16 Prozent gaben an, dass ein Hinweisgebersystem in Planung ist.

Ob eine Organisation ein Hinweisgebersystem etabliert hat, ist ebenfalls stark von der Organisationsgröße und noch deutlicher vom Umsatz abhängig. Organisationen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 1 Mrd. Euro gaben zu 93 Prozent an, bereits ein Hinweisgebersystem etabliert zu haben. Demgegenüber haben nur 50 Prozent der Organisationen mit einem Umsatz von unter 100 Mio. Euro ein Hinweisgebersystem etabliert.

Der Entwurf des HinSchG sieht gewisse Schwellenwerte vor, ab denen ein Hinweisgebersystem etabliert werden muss. Dies sei eine mögliche Erklärung dafür, dass kleinere Organisationen häufiger angeben, ein Hinweisgebersystem weder etabliert noch in Planung zu haben, heißt es in der Studie.

chk

 
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