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CNL 2022, 10
 

Vorratsdatenspeicherung: Streit um Quick Freeze

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat im Zusammenhang mit dem Urteil, in dem der Europäische Gerichtshof im September die deutschen Regeln einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung beanstandete, einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung der Bundesregierung eingebracht. Buschmann will damit das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren einführen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser reicht das nicht. Sie möchte die Vorratsdatenspeicherung nutzen – soweit das im Rahmen des EuGH-Urteils noch möglich ist.

Abbildung 14

Daten einfrieren: Bundesminister streiten um Quick Freeze versus Vorratsdatenspeicherung.

Buschmann will mit dem Referentenentwurf (netzpolitik.org veröffentlichte den Entwurf im Volltext.) eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung schaffen, um bei der Aufklärung von Straftaten so genannte Verkehrsdaten nutzen zu können. Das setzt aber voraus, dass die Daten bei den Anbietern noch vorhanden sind. Die Ermittlungsbehörden müssen also schnell reagieren können, was durch Quick Freeze ermöglicht werden soll, indem relevante Telekommunikationsdaten („Verkehrsdaten“) umgehend bei den Providern „eingefroren“ werden können, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Einfrieren bedeutet, dass die mit dem Verdacht zusammenhängenden Daten vorerst nicht mehr gelöscht werden dürfen. Auch neu anfallende Daten können so gesichert werden. Wenn sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler in einem zweiten Schritt auf die relevanten Daten zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die spätere Übermittlung an die Behörden benötigen eine gerichtliche Anordnung.

Das Quick-Freeze-Verfahren wird indes nicht bei Taten funktionieren, die länger zurück liegen, da die Daten zum Zeitpunkt der Sicherungsanordnung in der Regel bereits gelöscht sein dürften. Selbst wenn die Ermittlungen sofort nach Tatbegehung eingeleitet würden, kann es für eine Datenerhebung zu spät sein.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser sieht darum im Quick Freeze auch keinen Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung und will die Grenzen des EuGH-Urteils ausschöpfen, um in bestimmten Fällen Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Ausdrücklich habe der EuGH entschieden: „IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Zudem gestattet der EuGH gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung. Für die Bekämpfung schwerer Straftaten und für den Schutz unserer inneren Sicherheit sind das sehr wichtige Aussagen des Europäischen Gerichtshofs“, sagte Faeser nach der Veröffentlichung des Urteils.

Die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten will sie nutzen, um bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, von extremistischen und terroristischen Bedrohungen und anderen schweren Straftaten handeln zu können. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung knüpfe an die EuGH-Entscheidung an und gebe den Raum, das, was zulässig und dringend notwendig ist, umzusetzen

chk

 
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