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CNL 2022, 6
 

Wettbewerb: Stellungnahmen zur Marktdefinition

Die Europäische Kommission hat am 8. November 2022 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der alle interessierten Kreise aufgefordert werden, zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition bis zum 13. Januar 2023 Stellung zu nehmen.

Abbildung 6

Europäische Kommission: Im Wettbewerbsrecht der EU wird die Marktdefinition überarbeitet.

Die Marktdefinition sei ein wichtiger erster Schritt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und den meisten Kartellfällen. Sie diene der Feststellung, wo der Wettbewerb zwischen Unternehmen endet, erläutert die EU-Kommission in einer Mitteilung. Die Bekanntmachung über die Definition des relevanten Markts aus dem Jahr 1997 wird mit der vorgelegten Überarbeitung erstmalig aktualisiert. Vor allem die Digitalisierung und der zunehmend vernetzte und globalisierte Charakter des gewerblichen Austausches werde darin berücksichtigt.

Bereits im Juli 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse einer Bewertung, zu der mehr als 100 Interessenträger Stellung genommen haben. Deren Anregungen wurden in dem nun zur Konsultation vorgelegten Textentwurf berücksichtigt.

Die vorgeschlagenen Änderungen befassen sich unter anderem mit folgenden Themen:

• Erläuterungen zu den Grundsätzen der Marktdefinition und zur Art und Weise, wie die Märkte zum Zwecke der Anwendung der Wettbewerbsregeln abgegrenzt werden.

• Stärkere Betonung nichtpreislicher Elemente wie Innovation und Qualität von Produkten und Dienstleistungen.

• Klarstellungen in Bezug auf die vorausschauende Anwendung der Marktdefinition, insbesondere im Falle von Märkten, auf denen mit strukturellen Veränderungen wie technologischen oder regulatorischen Veränderungen zu rechnen ist.

• Neue Orientierung in Bezug auf die Marktdefinition in digitalen Märkten, z.B. mehrseitige Märkte und „digitale Ökosysteme“ (z.B. Produkte, die um ein Betriebssystem für Mobilfunkgeräte herum gebaut sind).

• Neue Grundsätze für innovationsintensive Märkte, in denen klargestellt wird, wie Märkte zu bewerten sind, auf denen Unternehmen mittels Innovation konkurrieren.

• Weitere Orientierungshilfen zur Abgrenzung des räumlichen Marktes, einschließlich der Voraussetzungen für die Abgrenzung weltweiter Märkte, zur Bewertung der Einfuhren sowie des Konzepts der Kommission zur Abgrenzung lokaler Märkte nach Einzugsgebieten (z.B. im Einzelhandel mit Verbrauchsgütern).

• Ausführungen zu den quantitativen Techniken wie der Bewertung der Folgen einer geringfügigen, aber signifikanten und anhaltenden Preiserhöhung („SSNIP-Test“), die die Kommission bei der Abgrenzung eines Marktes anwenden kann.

• Ausführlichere Orientierungshilfen zu Nachweisquellen und ihrem Beweiswert auf der Grundlage der materiellrechtlichen Erfahrungen der Kommission und ihres faktengestützten Ansatzes bei der Marktdefinition.

Weitere Informationen, einschließlich Anweisungen zur Einreichung von Stellungnahmen, sind hier abrufbar.

chk

 
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