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CNL 2021, 2
 

„Wir regulieren unsere Wirtschaft tot“

Erneut musste die Deutsche Compliance Konferenz coronabedingt als reine Online-Veranstaltung stattfinden.

Die Themen bildeten das Spektrum der aktuell heiß diskutierten Fragen in der Compliance-Community ab. Allen voran das Verbandssanktionengesetz, das voraussichtlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird.

Abbildung 1

Podiumsdiskussion mit den vier Referenten des DCK-Vormittags: Jörg Bielefeld, Dr. Roman Reiss, Thomas Metz und Markus Jüttner

Den Einstieg in die Tagung machte Jörg Bielefeld, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der auch den Konferenz-Vormittag moderierte. Zu Beginn seines Vortrags erläuterte er: „Verbandstat ist eine Straftat, durch die Pflichten, die den Verband treffen, verletzt worden sind oder durch die der Verband bereichert worden ist oder werden sollte.“ Wenn eine Leitungsperson eine Verbandstat begehe, dann führe das unmittelbar zur Verbandssanktion. Begehen „sonstige Mitarbeiter“ des Verbandes die Tat und wurde das ermöglicht durch schlechte Compliance, führe das auch zur Verbandssanktion.

„So war das mal gedacht“, bemerkte Bielefeld im Verlauf seines Vortrags über den VerSanG-Entwurf gleich mehrfach. Denn wenn das Gesetzespaket noch in dieser Legislaturperiode veröffentlicht werden sollte, müsste das im „Schweinsgalopp“ geschehen. In der aktuellen Sitzungswoche stehe es nicht auf der Tagesordnung – auch in den verbleibenden Sitzungswochen dürfte das vorrausichtlich nicht mehr geschehen.

Bielefeld stellte dem Umgang mit dem Gesetzgebungsverfahren kein gutes Zeugnis aus: „Letztes Jahr am 12.6.2020 endete die Stellungnahmefrist für die Verbände. Doch dann wurde sich ersichtlich gar nicht mit den Stellungnahmen beschäftigt, sondern bereits vier Tage später ein Regierungsentwurf veröffentlicht. Das mag auch ein Grund sein, warum die Kritik am Entwurf nie abgeebbt ist.“ (Siehe hierzu auch auf Seite 6 dieser Ausgabe den Beitrag von Dr. Martin Petrasch: Verbandssanktionengesetz – ein Fall für den Reißwolf?)

Bielefeld ging allerdings nicht davon aus, dass sich die Unternehmen jetzt zurücklehnen können. Das Verbandssanktionengesetz werde aller Voraussicht nach in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen, auch wenn die bisher vorliegenden Wahlprogramme der Parteien das Thema nicht unbedingt ausdrücklich aufgreifen, so wie etwa die SPD.

Bei den Grünen zeichne sich immerhin eine Richtung ab: „Sie möchten Unternehmen künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen, fordern ein eigenes Gesetz gegen Wirtschaftskriminalität und verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten. In welche Richtung das konkret geht, bleibt offen“, sagte Bielefeld.

Sehr fündig sei er hingegen bei der Partei „Die Linke“ geworden: Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollten geschaffen werden und auch ein „Unternehmensstrafrecht“ werde bei „Die Linke“ genannt, „um nicht nur einzelne Personen, sondern große Konzerne zur Verantwortung zu ziehen“. Die FDP positioniere sich nicht direkt zum Wirtschaftsstrafrecht und CDU/CSU und AfD haben bisher keine Programmentwürfe zur Bundestagswahl vorgelegt.

Markus Jüttner, E.ON SE, der im Anschluss referierte, machte keinen Hehl aus seiner Kritik an den zunehmenden Vorschriften: „Wir regulieren unsere Wirtschaft tot“, sagte er in der Podiumsdiskussion am Mittag. In seinem Vortrag hatte er zuvor einen Eindruck davon gegeben, wie überladen die Compliance ist. „Busy ist the new stupid“, lautete so auch der Titel seines Referats. „Ein Zitat von Warren Buffet, der ein wenig kautzig ist, aber in einigen Bereichen durchaus nachahmenswert“, stellte Jüttner fest. Nach Professor Isensee erlasse die EU pro Tag acht Vorschriften. Die Online-Datenbank des Statistischen Bundesamts Ondea zähle 15.778 bundesrechtliche Vorgaben und Informationspflichten für die deutsche Wirtschaft. Ungefähr 160 Verbandstaten gäbe es nach dem VersanG – wenn es vielleicht doch später mal käme. „Das ist viel! Schon zu viel für uns Menschen, die Compliance in Vollzeit bearbeiten und erst recht für diejenigen, die Compliance ‚nebenher‘ machen.“ Man könne schon auf die Idee kommen, dass Compliance-Officer damit überfordert sind.

Auch Thomas Metz, Hessisches Ministerium der Justiz, bemängelte das Verbandssanktionengesetz: Es lege zu hohe Hürden und Maßstäbe an. Das Schuldprinzip im Bereich der Unternehmenssanktionierung aufzuheben, sei schon aus verfassungsrechtlichen Gründen bedenklich: „Keine Strafe ohne Schuld ist der Grundsatz, dem Rechnung getragen werden muss.“ Als „völlig falsch“ bezeichnete er, dass das Legalitätsprinzip im Bereich der Unternehmenssanktionierung eingeführt werden soll. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Staatsanwaltschaften und dann auch der Gerichte führen.“ Auch lasse die Bundesjustizministerin den erheblichen Aufwand für die Ermittlungen zu der Frage außer Acht, ob die Straftat hätte verhindert oder erschwert werden können. „Wir haben gute Erfahrungen mit dem Opportunitätsprinzip gemacht. Der Spielraum wird in Hessen mit Augenmaß genutzt“, stellte Metz fest. Aus seiner Sicht wäre die Bundesjustizministerin gut beraten, das Gesetzesvorhaben für diese Legislaturperiode aufzugeben.

Versöhnlicher äußerte sich Dr. Roman Reiss, Robert Bosch GmbH, in der Podiumsdiskussion am Mittag: „Wir wünschen uns Berechenbarkeit. Bei aller Dynamik vom kleinen bis zum großen Unternehmen müssen wir uns auf gewisse Leitplanken einigen, die immer bedient werden müssen. Wir brauchen ein Gesetz, das berücksichtigt, was beherrschbar ist für ein Unternehmen.“

chk

Einen Bericht über die weiteren Themen der Deutschen Compliance Konferenz 2021 lesen Sie in der Juni-Ausgabe von Compliance.

 
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