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DSB 2013, 95
Vahle 
Arbeitgeber: Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren unzulässig (Urteil vom 15.11.2012, 6 AZR 339/11)

Die unspezifizierte Frage eines Arbeitgebers an einen Stellenbewerber nach eingestellten (strafrechtlichen) Ermittlungsverfahren ist in der Regel nicht erforderlich im Sinne des Datenschutzrechts (hier: § 29 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – DSG NRW) und damit unzulässig.

Vahle, DSB 2013, 95-96 (Urteil vom 15.11.2012, 6 AZR 339/11)

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