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DSB 2016, 227
Kramer 

Aufsichtsbehörden gehen verstärkt einheitlich vor

Abbildung 1

Dr. Philipp Kramer
Chefredakteur
Datenschutz-Berater

Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Europa und Deutschland wachsen mehr zusammen. Zwar steht der „Europäische Datenschutzausschuss“ (European Data Protection Board) der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden nach DSGVO noch nicht. Auch ist durch ein Nachfolgegesetz zum BDSG (ABDSG) noch nicht geklärt, wie die Vertretung der vielen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden in diesem Ausschuss erfolgt. Dennoch bereiten sich die Datenschutzaufsichtsbehörden gegenwärtig an vielen Stellen auf einheitlichere europäische Vorgehensweisen vor.

An erster Stelle des koordinierten Vorgehens steht das Entwerfen von Orientierungshilfen. Die Abstimmung ist schon so weit gediehen, dass die aktuelle Artikel 29-Datenschutzgruppe ankündigt, bestimmte Best Practices and Guidelines zur DSGVO zu veröffentlichen. Diese Interpretationshilfen zu den Themen Datenschutzbeauftragter, Datenportabilität, Datenschutz-Folgenabschätzung (Privacy Impact Assessment) und Zertifizierungsregeln sollen bis Ende 2016 erscheinen (www.siehe.eu/da415).

Auch sonstige Themen werden koordinierter angegangen. So hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Johannes Caspar am 07.10.2016 die Nutzer dazu aufgerufen, statt WhatsApp einen datenschutzfreundlicheren Messengerdienst zu nutzen (www.siehe.eu/da424), und am 27.09.2016 eine Verbotsverfügung erlassen, die Facebook untersagt, WhatsApp-Nutzerdaten zu verknüpfen (www.siehe.eu/da426). Und in gleicher Richtung drängt die Artikel 29-Datenschutzgruppe WhatsApp dazu, das Teilen von Nutzerdaten zwischen WhatsApp und Facebook zu unterlassen (Schreiben an den WhatsApp-Vorstand Koum, www.siehe.eu/da427).

Unternehmen müssen sich künftig also darauf einstellen, mit „verbindlicheren“ Positionen der Aufsichtsbehörden zu tun zu haben. Unterschiedliche Positionen zum Datenschutz allein schon bei den Aufsichtsbehörden in den Bundesländern in Deutschland werden also abnehmen.

Ihr

Dr. Philipp Kramer

 
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