Auswertung von Browserdaten durch Arbeitgeber kann erlaubt sein (Urteil vom 14.01.2016, 5 Sa 657/15)
Gibt es Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets im Arbeitsverhältnis, darf ein Arbeitgeber den Browserverlauf auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auswerten. In dem Fall war die private Nutzung des Internets nur in Ausnahmefällen und nur während der Pausen erlaubt. Der Betroffene verletzte diese Vorgabe, indem er über einen Zeitraum von 30 Tagen den dienstlichen Internetanschluss knapp 40 Stunden für private Zwecke nutzte. …
Oberbeck, DSB 2016, 89 (Urteil vom 14.01.2016, 5 Sa 657/15)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Datenschutz-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Datenschutz-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.