BGH stärkt Recht auf Anonymität: Von einem Internetportal kann nur ausnahmsweise Auskunft über Nutzer verlangt werden (Urteil vom 01.07.2014, VI ZR 345/13)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines Arztes gegenüber dem Betreiber eines Internetportals auf Auskunft über einen Nutzer, der negative Bewertungen über den Arzt ins Netz gestellt hatte, abgewiesen. Das Telemediengesetz (TMG) enthält keine Rechtsgrundlage für Auskunftsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung. In Betracht kommt nur ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter.…
Vahle, DSB 2014, 199-200 (Urteil vom 01.07.2014, VI ZR 345/13)
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