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DSB 2015, 183
Gliss 

Bargeld abschaffen? Angriff auf die Privatsphäre!

Abbildung 1

Hans Gliss,
Herausgeber
DATENSCHUTZ-BERATER

Seit Wochen geistert eine Idee durch die öffentlichen Diskussionen: Wie zweckmäßig es doch sei, wenn der Staat das Bargeld abschaffe. Dänemark und Schweden scheinen Vorreiter sein zu wollen, aber auch hierzulande findet die Idee bei Ökonomen Befürworter. Zu Ende gedacht, ist die Abschaffung des Bargelds – abgesehen von unpraktischen Nebenerscheinungen – das beste Instrument, jeden Bürger zum gläsernen Geldbesitzer und Konsumenten zu machen. Denn alles, was jemand einnimmt und ausgibt, ist dann elektronisch in gewaltigen Datenspeichern verfügbar. Die Steuerfahndung könnte quasi abgeschafft werden. Zudem wären die Datenspeicher ein gefundenes Fressen für Hacker – Phishing würde viel einfacher wie auch das Abräumen von Konten und sogar Erpressungen. Und dann: Für guten Service ein Trinkgeld geben? Bedauere, das geht nur mit Plastikgeld. Das fördert zwar die Steuereinnahmen, demotiviert aber das oft unterbezahlte Personal. Bettler und Kleinkünstler in Fußgängerzonen – mit Kartenleser? Nur der Leierkastenmann mag sich helfen, wenn er den Affen zum Operator dressiert. Die Kirchen müssten sich umstellen: Opferstöcke könnte man zur Not mit Lesegeräten versehen – aber die Kollekte? Schwierig.

Auch modernen Bargeldersatzsysteme, wie GeldKarten mit NFC-Chip (siehe Seite 202 in dieser Ausgabe) machen letztlich den Bezahlvorgang nachverfolgbar. In Deutschland kann zurzeit jeder entscheiden, ob er Bares oder Plastik mit sich trägt, und zwar nur nach Aspekten der Nützlichkeit. Dazu gehört auch der Schutz davor, elektronisch durchleuchtet zu werden. Bewegungs- und Konsumentenprofile werden schon erschwert, wenn man mehrere Karten einsetzt; sicher ist aber allein das Bargeld. Dies abschaffen zu wollen, das ist nicht nur eine Schnapsidee, sondern vor allem auch ein Angriff auf die Privatsphäre und damit auf das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht.

Ihr

Hans Gliss

 
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